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   BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87   

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https://dejure.org/1989,4895
BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87 (https://dejure.org/1989,4895)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1989 - V ZR 160/87 (https://dejure.org/1989,4895)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1989 - V ZR 160/87 (https://dejure.org/1989,4895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang einer schuldrechtlich vereinbarten, durch die Reallast gesicherte Verbindlichkeit mit dem Eigentumserwerb an dem belasteten Grundstück - Möglichkeit der Wertsicherung bei Reallasten - Notwendigkeit der Trennung zwischen der Reallast und dem zugrundeliegenden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1098
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.1961 - V ZR 34/60
    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
    Der Senat kann deshalb selbst entscheiden (Senatsurt. v. 10. Mai 1961, V ZR 34/60, LM BGB § 1018 Nr. 5) ob die Grundbucheintragung ergibt, daß mit der Wortwahl "Altenteil" die vereinbarte Wertsicherung verbunden ist.

    Denn abzustellen ist auf die aus der Wortwahl folgende nächstliegende Bedeutung, die unmißverständlich und für jedermann erkennbar ist (Senatsurt. v. 10. Mai 1961, V ZR 34/60, LM BGB § 1018 Nr. 5).

  • RG, 03.03.1924 - IV 101/23

    1. Zur Auslegung des § 1108 BGB. 2. Kann auf Grund des eingetragenen

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
    Zwar hat der Eigentümer des mit einem Altenteil belasteten Grundstücks grundsätzlich (vgl. BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. § 1108 Rdn. 7) für die während seines Eigentums fällig werdenden Leistungen zugleich persönlich einzustehen (§ 1108 Abs. 1 BGB), auch wenn er nicht in das der Reallast zugrundeliegende Schuldverhältnis eingetreten ist (RGZ 108, 292, 295).

    Die persönliche Haftung des Eigentümers ist Ausfluß allein des dinglichen Rechts und soll in dessen Umfang den Zugriff des Realgläubigers auch auf das übrige Vermögen des Verpflichteten ermöglichen (MünchKomm Joost 2. Aufl. § 1108 Rdn. 1; vgl. auch RGZ 108, 292, 295; BGHZ 58, 191, 195 [BGH 25.02.1972 - V ZR 27/70] m.w.N.).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76

    Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
    Dafür würde genügen, wenn Art und Gegenstand sowie (was hier in Betracht kommt) der Umfang der - höheren - Leistung aufgrund von Umständen bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und mindestens von der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BayObLG DNotZ 54, 98, 100; BGHZ 73, 211, 213; Horber/Demharter, GBO 17. Aufl. § 49 Anm. 3 b; BGB-RGRK/Rothe, 12. Aufl. § 1105 Rdn. 2).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
    Die Wertsicherung der Reallast ist möglich (BGHZ 22, 54, 58), und damit wäre auch die akzessorische, persönliche Haftung der Beklagten entsprechend dynamisiert.
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 27/70

    Reallast - Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
    Die persönliche Haftung des Eigentümers ist Ausfluß allein des dinglichen Rechts und soll in dessen Umfang den Zugriff des Realgläubigers auch auf das übrige Vermögen des Verpflichteten ermöglichen (MünchKomm Joost 2. Aufl. § 1108 Rdn. 1; vgl. auch RGZ 108, 292, 295; BGHZ 58, 191, 195 [BGH 25.02.1972 - V ZR 27/70] m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
    Zu Recht hebt das Berufungsgericht zudem darauf ab, daß es für die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes gegenüber den Beklagten schon an einer hinreichend langen Zeitspanne zwischen Eigentumserwerb und Forderung einer erhöhten Rente fehlt (vgl. dazu auch BGHZ 84, 280, 282 und Urt. v. 6. Dezember 1988, XI ZR 19/88, WM 1989, 354).
  • BGH, 06.12.1988 - XI ZR 19/88

    Verwirkung bei kurzen Verjährungsfristen

    Auszug aus BGH, 17.02.1989 - V ZR 160/87
    Zu Recht hebt das Berufungsgericht zudem darauf ab, daß es für die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes gegenüber den Beklagten schon an einer hinreichend langen Zeitspanne zwischen Eigentumserwerb und Forderung einer erhöhten Rente fehlt (vgl. dazu auch BGHZ 84, 280, 282 und Urt. v. 6. Dezember 1988, XI ZR 19/88, WM 1989, 354).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Es genügt, wenn Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und mindestens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (Senat aaO. und Urt. v. 17. Februar 1989, V ZR 160/87, BGHR BGB § 1108 Abs. 1 Altenteil 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 2/16

    Beurteilung der Entgeltlichkeit der Leistung an den Dritten beim Vertrag zu

    Die persönliche Haftung des Eigentümers aus § 1108 Abs. 1 BGB ist Ausfluss des dinglichen Rechts (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1989 - V ZR 160/87 = NJW-RR 1989, 1098).
  • LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95

    Bestimmtheit einer Reallast

    Es genügt, wenn Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind; diese Umstände können auch außerhalb der Grundbucheintragung und der Eintragungsbewilligung liegen, sofern sie nachprüfbar sind und auf sie im Grundbuch oder in der Eintragungsbewilligung hingewiesen wird (BayObLG MittRhNotK 1987, 280, 281; BayObLGZ 1953, 200, 205; OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 247 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1990, 218 ) bzw. sie dort angedeutet sind (BGHR § 1108 Abs. 1 BGB Altenteil 2; BGH MittBayNot 1995, 457 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 101/00

    Haftung für ein Rentenversprechen

    Das Rentenversprechen geht auf den Grundstückserwerber nur bei einer gesonderten Schuldübernahme über (vgl. BGH NJW-RR 1989, S. 1098; Palandt/Bassenge, § 1105 Rdnr. 1).
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