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   OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7008
OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90 (https://dejure.org/1990,7008)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.09.1990 - 2 U 67/90 (https://dejure.org/1990,7008)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. September 1990 - 2 U 67/90 (https://dejure.org/1990,7008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Unterlassen der Benutzung einer Firmenbezeichnung; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Dringlichkeit; Untätigkeit nach Kenntnis der Verletzungshandlung; Namensmäßige Kennzeichnungskraft ; Verwechslungsgefahr bei aus mehreren Bestandteilen bestehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Insoweit beruft sich der Verfügungskläger zu Unrecht auf die Entscheidung des OLG Bremen vom 06.09.1990 (OLG Bremen, Urteil vom 06.09.1990 - 2 U 67/90, NJW-RR 1991, 44).
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2012 - 12 SaGa 17/12

    Einstweilige Verfügung; Entfallen des Berfügungsgrundes infole Zuwartens

    Die Dringlichkeit kann zur Überzeugung der Kammer nur dann erhalten bleiben, wenn die Verfügungsklägerin während der Vergleichsverhandlungen annehmen durfte, dass der Gegner zu einer vergleichsweisen Regelung bereit ist (vgl. OLG Bremen 06.09.1990 - 2 U 67/90, NJW-RR 1991, 44).
  • LAG Hessen, 17.12.2019 - 15 SaGa 1242/19

    Strenge Anforderungen an den Verfügungsgrund im einstweiligen

    Die Dringlichkeit könnte nach Auffassung der Berufungskammer allenfalls dann erhalten bleiben, wenn der Kläger auch die Vergleichsverhandlungen zügig nach seiner Urlaubsrückkehr aufgenommen hätte und er während der Vergleichsverhandlungen annehmen durfte, dass der Gegner zu einer vergleichsweisen Regelung bereit ist (vgl. OLG Bremen 6. September 1990 - 2 U 67/90, NJW-RR 1991, 44).
  • LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07

    Anträge i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes gerichtet auf das Unterlassen der

    Zwar hat das OLG Bremen (in NJW-RR 1991, 44 ff.) es unter bestimmten Umständen als unschädlich angesehen, wenn zunächst versucht wird, die Angelegenheit im Verhandlungswege auszuräumen, sofern die dafür erforderliche Zeit nicht unangemessen überschritten wird; die grundsätzliche Kooperationsbereitschaft des späteren Verfügungsklägers entbindet diesen jedoch nicht davon, die erforderlichen Schritte einzuleiten, zumal, wenn er vorgerichtlich bereits gerichtliche Schritte angedroht hatte (vergl. Kammergericht a.a.O.).
  • OLG Bremen, 23.07.1998 - 2 U 45/98

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung im Wettbewerbsrecht;

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