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   LG München II, 10.12.1991 - 2 S 864/91   

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https://dejure.org/1991,10927
LG München II, 10.12.1991 - 2 S 864/91 (https://dejure.org/1991,10927)
LG München II, Entscheidung vom 10.12.1991 - 2 S 864/91 (https://dejure.org/1991,10927)
LG München II, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - 2 S 864/91 (https://dejure.org/1991,10927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Brieftauben

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 462
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat danach 35 frei fliegende (und zusätzlich 60 fest sitzende) Tauben für zulässig gehalten, das Landgericht München II (NJW-RR 1992, 462) sogar 105 Tauben, wobei die Flugzeit auf täglich eine Stunde festgesetzt wurde, das Landgericht Itzehoe (NJW-RR 1995, 979 m. w. N.) ca. 100 Flugtauben, das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 1989, 783) 20 Tauben bei einem Freiflug von zweimal täglich jeweils 1 Stunde, das Landgericht Hamburg (DWW 1991, 339 unter Hinweis auf OLG Hamm MDR 1988, 966 = DWW 1989, 257) lediglich 10 Tauben, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass im letztgenannten Fall die Beeinträchtigung durch die Taubenhaltung rund um die Uhr zu verzeichnen war, während es hier lediglich um kurze Freiflugphasen geht (vgl. zur Taubenhaltung insgesamt auch die Rechtsprechungsnachweise bei Stollenwerk ZMR 1993, 445).
  • LG Itzehoe, 27.04.1995 - 4 S 176/94

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs gegenüber einem Eigentümer eines

    Die Rechtsprechung ist zu dieser Frage uneinheitlich: Während das Oberlandesgericht Celle in der vorzitierten Entscheidung die zulässige Höchstzahl freifliegender Tauben mit nur 20 Tieren beziffert, begrenzt das Landgericht München (NJW-RR 92, S. 462) die Zahl auf 105 flugfähige Tauben; das Landgericht Paderborn beanstandete in seiner nichtveröffentlichen Entscheidung vom 14. Februar 1995 (2 0 257/94) nicht den umfang eines Gesamtbestandes von 160 Tauben.
  • LG Neuruppin, 08.07.2004 - 4 S 143/03

    Zulässigkeit von Taubenhaltung in Wohngebieten; Ortsüblichkeit wesentlicher

    Die Ausübung dieses Hobbys zählt zu den anzuerkennenden Wohnbedürfnissen zahlreicher Menschen und ist insoweit - insbesondere in eher ländlich geprägten Gebieten - im Grundsatz auch von den Nachbarn eines Taubenzüchters hinzunehmen (OLG Celle NJW-RR 1989, 783 [OLG Celle 09.12.1988 - 4 U 130/87] , LG München II NJW-RR 1992, 462).
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