Rechtsprechung
ArbG Bochum, 13.05.1993 - 3 Ca 2629/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weiterarbeit nach Ablauf der Befristung eines Arbeitsvertrages; Rechtsgültigkeit von Beschlüssen der Kirchenvorstände und Vertretungen der Gemeindeverbände; Erfordernis der kirchenaufsichtlichen Genehmigung zur Willenserklärung gerichtet auf den Abschluss eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1143
- NZA 1993, 1134
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 16.11.1987 - 17 U 72/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines …
Hieraus wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend gefolgert, dass auf der Grundlage des § 21 Abs. 2 VermVerwG die Kirchen in Nordrhein-Westfalen rechtlich in der Lage sind, wirksame Genehmigungsvorbehalte festzulegen, die mit Außenwirkung versehen sind und vor kirchenaufsichtlicher Genehmigung die angesprochenen, genehmigungsbedürftigen Verträge schwebend unwirksam machen (vgl. hierzu etwa: OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1987 -17 U 72/87 - MDR 1988, 860; ArbG Bochum, Urteil vom 13.05.1993 - 3 Ca 2629/92 - NJW-RR 1993, 1143). - LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/01
Streitigkeit über das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses; Beschäftigung …
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