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   OLG Stuttgart, 13.07.1992 - 5 U 2/92   

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https://dejure.org/1992,3121
OLG Stuttgart, 13.07.1992 - 5 U 2/92 (https://dejure.org/1992,3121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.07.1992 - 5 U 2/92 (https://dejure.org/1992,3121)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 5 U 2/92 (https://dejure.org/1992,3121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eines Pachtvertrages auf Sittenwidrigkeit bei auffälligem Mißverhältnis von Pachthöhe und Pachtwert, so dass der Pächter keinen Gewinn erzielen kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 19 O 108/91
  • OLG Stuttgart, 13.07.1992 - 5 U 2/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 654
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Die grundlegende, die EOP-Methode anerkennende Entscheidung des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13. Juli 1992 (NJW-RR 1993, 654) erörtere ausdrücklich, daß für die Frage des angemessenen Pachtzinses die Ertragsfähigkeit eines Lokals nicht außer Betracht bleiben dürfe und deshalb die Ertragswertmethode der bloßen Vergleichswert- oder Sachwertmethode vorzuziehen sei.

    Die der Entscheidung des Oberlandesgerichts zugrunde gelegte EOP-Methode ist ausdrücklich dafür vorgesehen, den Pachtwert ertragsorientiert im Sinne der Gebrauchsvorteile für den Pächter zu bestimmen (vgl. Seitter in ZMR 1996, 587 ff.; Walterspiel aaO; Usinger in NZM 1998, 641 ff.; auch OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 654; OLG München ZMR 1999, 109; OLG Karlsruhe NJWE-Mietrecht 1997, 151; OLG München (Senat Augsburg) NZM 1999, 224).

  • BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten

    Ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ist bei der Gewerberaummiete erst anzunehmen, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 100 % übersteigt (OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 654, 655; KG NJW-RR 2001, 1092), wofür nichts vorgetragen wurde.
  • KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99

    Vereinbarung eines überhöhten Mietzinses für Gewerberäume

    Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, im Falle der Geschäftsraummiete liege ein auffälliges Missverhältnis erst dann vor, wenn der vereinbarte Mietzins den Vergleichsmietzins um ca. 100 % überschreitet (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 411, nicht rechtskräftig; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II 698; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 654 für die Pacht von Gewerberäumen).
  • OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten

    In einem solchen Fall kann jedoch nur bei privaten Mietern aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden (vgl. BGH a. a. O; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 654 f), da nach der allgemeinen Lebenserfahrung außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Grund zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (vgl. BGH, ZIP 1997, 931, 932).
  • OLG Hamburg, 03.04.2002 - 4 U 236/01

    Mietvertrag über Gaststättenlokal; Unwirksamkeit nach § 9 Gesetz über Allgemeine

    Ausdrücklich ist ein Ausschluss kurzfristiger Betriebsunterbrechungen durch entsprechende Formulierungen (z.B. "jederzeit", "ununterbrochen", vgl. z.B. OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 654, 655) in der vorliegenden Klausel nicht enthalten.
  • OLG Karlsruhe, 06.02.1997 - 12 U 92/96

    Nichtigkeit eines Gaststättenmietvertrages wegen Mietpreisüberhöhung; Verstoß

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  • OLG Naumburg, 13.06.1997 - 6 U 14/96

    Sittenwidrigkeit einer Mietzinsvereinbarung ; Mißverhältnis von Mietzinshöhe und

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  • OLG Naumburg, 27.03.2001 - 9 U 211/00

    Gewerbliche Miete - nicht fristgemäße Abrechnung der Betriebskosten - Rückzahlung

    Aus einem um annähernd 100 % überhöhten Mietzins kann nur bei privaten Mietern auf eine verwerfliche Gesinnung des Vermieters geschlossen werden (vgl. BGH, DWW 2000, 20, 22; ZIP 1997, 931, 932; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 654 f).
  • OLG München, 27.05.1994 - 21 U 2236/92

    Sittenwidrigkeit eines Pachtvertrags

    Sittenwidrigkeit kommt in Betracht, wenn dem Pächter Leistungen auferlegt werden, die er realistischerweise durch das Pachtobjekt nicht erwirtschaften kann, wenn der Pächter nur für die Einnahmen des Verpächters arbeitet und es ihm nicht möglich ist, aus der verpachteten Gaststätte ein Einkommen für seinen Lebensunterhalt zu erzielen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 93, 654 m.w.N.; LG Frankfurt NJW-RR 88, 334 m.w.N.; Sprandel/Buske/Wahl, Hotel- und Gaststättenrecht, Stand Oktober 1993, Pachtrecht, A 9140, S. 5 f. m.w.N.).

    1992 (NJW-RR 93, 654) wird im übrigen zutreffend darauf hingewiesen, daß die persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften des (Unter-)Pächters und die daraus fließenden Erträgnisse bei der Prüfung des Pachtzinses auf Sittenwidrigkeit außer Betracht bleiben, da der (Unter-)Pächter diese Fähigkeiten in anderen Räumen in beliebiger Weise genauso nutzen kann und darf.

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2005 - 1 U 202/04

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag über eine Gaststätte; Sittenwidrigkeit eines

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  • OLG München, 27.04.1999 - 25 U 1817/98

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Feststellung eines Verstoßes

  • OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 5 U 236/97

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Teilurteils; Anwendbarkeit des Grundsatzes

  • OLG München, 21.11.1997 - 14 U 140/97

    Sittenwidrigkeit eines Pachtvertrages

  • LG Berlin, 18.04.1997 - 64 S 13/96
  • OLG Naumburg, 30.06.1999 - 12 U 92/99

    Wucher bei der Mietzinsforderung; Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und

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