Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 30.09.1992

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   KG, 24.08.1992 - 1 W 2765/92   

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KG, 24.08.1992 - 1 W 2765/92 (https://dejure.org/1992,7852)
KG, Entscheidung vom 24.08.1992 - 1 W 2765/92 (https://dejure.org/1992,7852)
KG, Entscheidung vom 24. August 1992 - 1 W 2765/92 (https://dejure.org/1992,7852)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 831
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 30.01.2008 - 2 W 252/07

    Rücknahme einer Notarbeschwerde: Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

    Als besondere Umstände, die ausnahmsweise eine abweichende Entscheidung rechtfertigen, kommt u. a. in Betracht, in welchem Maße die Einlegung des Rechtsmittels bei objektiver Betrachtungsweise veranlaßt war und/oder seine Rücknahme auf Grund eines gerichtlichen Hinweises bei schwieriger Rechtslage erfolgte (vgl. KG NJW-RR 1993, 831; BayObLG FamRZ 1998, 436).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01

    Kosten des Notars: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht berechtigt, sein Ermessen an die Stelle der Entscheidung des Beschwerdegerichts zu setzen, sondern hat diese lediglich darauf zu überprüfen, ob das Beschwerdegericht von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, ob es von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (vgl. Senat NJW-RR 1993, 831; Keidel/Meyer-Holz a.a.O. § 27 Rdn. 23, jew. m.w.N.).
  • KG, 31.05.2011 - 1 W 278/11

    Nachlasssache: Zuständigkeit für die Kostenentscheidung bei Rücknahme einer

    Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats zu § 13a Abs. 1 S. 1 FGG entspricht eine Kostenerstattungsanordnung zu Lasten des Rechtsmittelsführers regelmäßig der Billigkeit, falls nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 24. August 1992 - 1 W 2765/92 -, NJW-RR 1993, 831).
  • KG, 25.02.2003 - 1 W 472/02

    Erbscheinsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme einer vorsorglich

    Nach allgemeiner, vom Senat inzwischen in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung entspricht es regelmäßig der Billigkeit, dass derjenige, der ein Rechtsmittel eingelegt und anschließend zurückgenommen hat, die einem anderen Beteiligten dadurch entstandenen Kosten erstattet; jedoch können besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BGHZ 28, 117/122; Senat NJW-RR 1993, 831; BayObLG a.a.O. und FamRZ 1998, 436; Keidel/Zimmermann a.a.O. § 13a Rdn. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 3 W 205/92   

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OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 3 W 205/92 (https://dejure.org/1992,15409)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.1992 - 3 W 205/92 (https://dejure.org/1992,15409)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 1992 - 3 W 205/92 (https://dejure.org/1992,15409)
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