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   OLG Hamm, 15.02.1993 - 8 U 154/92   

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https://dejure.org/1993,4695
OLG Hamm, 15.02.1993 - 8 U 154/92 (https://dejure.org/1993,4695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.1993 - 8 U 154/92 (https://dejure.org/1993,4695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 1993 - 8 U 154/92 (https://dejure.org/1993,4695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines in einem Gesellschaftsvertrag normierten Wettbewerbsverbot; Zulässihkeit der vertraglichen Beschränkung der Berufsausübung; Notwendigkeit der zeitlichen und örtlichen Begrenzung eines Wettbewerbsverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung, Dienstverhältnis, Gesellschafter, Wettbewerbsverbot

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit, nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, Auseinandersetzungsguthaben, Karenzentschädigung, geltungserhaltende Reduktion, Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1985 - VI ZR 56/84

    Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.1993 - 8 U 154/92
    In dem Maße, wie das gleichwohl der Fall ist, ist regelmäßig die Berufsfreiheit des Verpflichteten - weil in diesem Umfang nicht geboten - übermäßig eingeschränkt mit der Folge, daß das Wettbewerbsverbot aus diesem Grunde sittenwidrig und damit nichtig ist (vgl. u.a. BGH GmbHR 91, 15 ff; BGHZ 91, 1 ff; BGH NJW 86, 2943).

    Dies ist nicht Sinn der in § 138 BGB enthaltenen Regelung; denn wenn derjenige, der seinen Vertragspartner in sittenwidriger Weise übervorteilt, nur damit rechnen muß, schlimmstenfalls durch gerichtliche Festsetzung das zu bekommen, was gerade noch vertretbar und damit sittengemäß ist, verlöre das sittenwidrige Rechtsgeschäft für ihn das Risiko, mit dem es durch die vom Gesetz angedrohte Nichtigkeitsfolge behaftet sein soll (so: BGH NJW 86, 2943 und, darauf Bezug nehmend, BGH GmbHR 91, 15, 17).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.1993 - 8 U 154/92
    In dem Maße, wie das gleichwohl der Fall ist, ist regelmäßig die Berufsfreiheit des Verpflichteten - weil in diesem Umfang nicht geboten - übermäßig eingeschränkt mit der Folge, daß das Wettbewerbsverbot aus diesem Grunde sittenwidrig und damit nichtig ist (vgl. u.a. BGH GmbHR 91, 15 ff; BGHZ 91, 1 ff; BGH NJW 86, 2943).
  • BGH, 19.11.1973 - II ZR 52/72

    Ergänzende Vertragsauslegung eines Gesellschaftervertrages - Unterlassen von

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.1993 - 8 U 154/92
    Dabei wird eine Wettbewerbsbeschränkung bis zu 2 Jahren in der Regel als angemessen angesehen (BGH WM 74, 74).
  • OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99

    Zuständigkeit des Kartellsenats bei einschlägiger Rechtsfrage vor

    Zunächst ist kein sachlich gerechtfertigtes Interesse der Klägerin daran ersichtlich, dem Beklagten abgesehen vom Aktienerwerb - auch eine reine Kapitalbeteiligung - an Konkurrenzunternehmen zu untersagen (vgl. hierzu OLG Hamm in NJW-RR 1993, 1314).
  • OLG Köln, 01.06.2023 - 18 U 29/23

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gegenüber dem (früheren)

    (b) - wonach es der Verfügungsklägerin untersagt ist, als Mitglied der Geschäftsführung oder als Angestellter oder Berater oder Vertreter oder auf sonstige Weise für ein Unternehmen oder eine Person direkt oder indirekt tätig sein, die eine Konkurrenztätigkeit ausführt - unwirksam ist, da es jedwede Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen untersagt und damit gegenständlich zu weit geht (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 2. August 2018 - 7 U 2107/18 -, Rn. 9; OLG Hamm Urt. v. 14.7.2014 - 8 U 131/12, BeckRS 2016, 13633; OLG Hamm Urt. v. 8.8.2016 - 8 U 23/16, BeckRS 2016, 20914 Rn. 23; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1314; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 35; OLG Brandenburg, Urt. v. 15.12.2020 - 6 U 172/18, BeckRS 2020, 40116 Rn. 52).
  • OLG Köln, 05.10.2000 - 12 U 62/00
    Das Ziel der Einschränkung darf nur sein, den einen Teil davor zu schützen, dass der andere Teil die Erfolge seiner Arbeit illoyal verwertet oder in sonstiger Weise zu seinen Lasten die Freiheit der Berufsausübung mißbräuchlich zunutze macht ( BGH NJW 1984, 2366; BGH NJW 1986, 2944; BGH NJW-RR 1990, 226; BGH NJW 1991, 699; BGH NJW-RR 1993, 1314).
  • OLG München, 22.04.1996 - 17 U 5531/95

    Wirksamkeit einer Konkurrenzklausel bei Chirurgen; Gegenständliche, zeitliche und

    2.2.1 Diese Grenze des aus Art. 12 GG folgenden Kernbereichs der beruflichen Betätigungsfreiheit des Beklagten überschreitet das Konkurrenzverbot des Vertrages der Parteien vom 31.12.1992, zumal der Beklagte keinen Ausgleich für die Dauer des darin liegenden (beschränkten) Berufsverbotes erhalten soll (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1314 ff. - 1315).
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