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   OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92   

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OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92 (https://dejure.org/1993,3145)
OLG München, Entscheidung vom 05.03.1993 - 23 U 4873/92 (https://dejure.org/1993,3145)
OLG München, Entscheidung vom 05. März 1993 - 23 U 4873/92 (https://dejure.org/1993,3145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Anfechtungsfrist für die Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen im Konkursfall auf den auf Erstattungsanspruch gem. §§ 32a Abs. 2, 32b Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG); Relevanz eines Rückforderungsanspruchs des ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG §§ 30 31 32 a 32 b; KO §§ 32 a 41
    Anfechtungsfrist von § 41 Abs. 1 Satz 1 KO bei der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen im Konkursfall bei GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1059
  • ZIP 1993, 504
  • DB 1993, 1026
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.11.1991 - II ZR 258/90

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz bei Eintritt der

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    a) Nach der gemäß § 32 a GmbHG maßgebenden Sicht eines ordentlichen Kaufmanns ist die Zuführung von Eigenkapital jedenfalls dann geboten, wenn die Gesellschaft kreditunwürdig ist, d.h. den zur Fortführung ihres Geschäftsbetriebs notwendigen Kapitalbedarf in Ermangelung einer ausreichenden Vermögensgrundlage nicht durch entsprechende Kredite von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen decken kann und deshalb ohne die Finanzierungshilfe ihres Gesellschafters liquidiert werden müßte (Et. Rspr., BGH ZIP 1992, 177 ; WM 1987, 1488 m.w.N.).

    Angesichts der spätestens im Dezember 1989 bestehenden Krisensituation wäre der Beklagte gehalten gewesen, entweder seine Hilfe zurückzuziehen oder unmittelbar die Liquidation der Gesellschaft einzuleiten (vgl. auch BGH NJW 1992, 1169/1170 m.w.N.).

    8) Dem Beklagten stand auch eine angemessene Zeitspanne für die ihm abverlangte Entscheidung, ob er die Gesellschaft unter Weitergewährung seiner Kredithilfen fortsetzen oder sie liquidieren will (vgl. dazu BGH ZIP 1992, 177 /179) zur Verfügung.

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    Danach sind nämlich entsprechende Zuführungen der Gesellschafter eigenkapitalersetzend, wenn die Gesellschaft zur Fortführung notwendigen Kapitalbedarf im gleichen Zeitpunkt nicht durch entsprechende Kredite von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen hätte decken können und deshalb ohne die Leistung hätte liquidiert werden müssen (BGHZ 76, 326/330; Baumbach/Hueck, aaO., Rdn. 43 zu § 32 a m.w.N.).

    Zwar greifen die Grundsätze der Rechtsprechung zur Erstattung bei kapitalersetzenden Maßnahmen - im Gegensatz zu den Ansprüchen nach §§ 32 a, 32 b GmbHG - nur dann, wenn und soweit die Leistung verlorenes Stammkapital oder eine über den Verlust hinausgehende Überschuldung abdeckt (BGHZ 76, 326/333 ff.).

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, daß eine eigenkapitalersetzende Leistung des Gesellschafters auch darin liegen kann, daß er eine Sicherheit, die er für einen Fremdkredit der Gesellschaft gestellt hat und die insbesondere auch in der Übernahme einer Bürgschaft liegen kann, in einer Lage aufrechterhält, in der die Gesellschaft von dritter Seite aus eigener Kraft keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen mehr hätte erhalten können (BGHZ 81, 252/255 f.; BGH NJW 1992, 1764/1766).

    a) Daß eine Bürgschaft dem Grundsatz nach eine kapitalersetzende Maßnahme darstellen kann und dies auch für das Stehenlassen einer Bürgschaft gilt, entspricht der ständigen bereits zitierten - Rechtsprechung (insbesondere BGHZ 81, 252; BGH NJW 1992, 1764/1765).

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    a) Nach der gemäß § 32 a GmbHG maßgebenden Sicht eines ordentlichen Kaufmanns ist die Zuführung von Eigenkapital jedenfalls dann geboten, wenn die Gesellschaft kreditunwürdig ist, d.h. den zur Fortführung ihres Geschäftsbetriebs notwendigen Kapitalbedarf in Ermangelung einer ausreichenden Vermögensgrundlage nicht durch entsprechende Kredite von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen decken kann und deshalb ohne die Finanzierungshilfe ihres Gesellschafters liquidiert werden müßte (Et. Rspr., BGH ZIP 1992, 177 ; WM 1987, 1488 m.w.N.).

    b) Nach der wirtschaftlichen Lage der Gemeinschuldnerin, wie sie sich jedenfalls nach der Bilanz zum 31.12.1989 darstellte, erscheint es ausgeschlossen, daß sich ein wirtschaftlich vernünftig handelnder außenstehender Kreditgeber (vgl. dazu BGH WM 1987, 1488 ) im Dezember 1989 bereitgefunden hätte, den laufenden Kreditbedarf der Gemeinschuldnerin zu marktüblichen Bedingungen durch ein Darlehen oder die Übernahme der Bürgschaft für ein von einem Dritten gewährtes Darlehen zu decken.

  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 154/91

    Erkennbarkeit der Krise

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, daß eine eigenkapitalersetzende Leistung des Gesellschafters auch darin liegen kann, daß er eine Sicherheit, die er für einen Fremdkredit der Gesellschaft gestellt hat und die insbesondere auch in der Übernahme einer Bürgschaft liegen kann, in einer Lage aufrechterhält, in der die Gesellschaft von dritter Seite aus eigener Kraft keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen mehr hätte erhalten können (BGHZ 81, 252/255 f.; BGH NJW 1992, 1764/1766).

    a) Daß eine Bürgschaft dem Grundsatz nach eine kapitalersetzende Maßnahme darstellen kann und dies auch für das Stehenlassen einer Bürgschaft gilt, entspricht der ständigen bereits zitierten - Rechtsprechung (insbesondere BGHZ 81, 252; BGH NJW 1992, 1764/1765).

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    Die Frage, ob der Gesellschafter im Krisenfall von der Gesellschaft schuldrechtlich die Rückgabe der überlassenen Leistung verlangen kann - hier also der Bürgschaft nach § 775 BGB - gewinnt in diesem Zusammenhang nur dann Bedeutung, wenn der betreffende Gesellschafter aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung auf die Fortführung der Gesellschaft keinen Einfluß nehmen kann (vgl. insoweit auch BGH NJW 1993, 392/393).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    Diese Grundsätze über kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen gelten neben den Vorschriften der GmbH-Novelle fort (BGHZ 90, 370/376 ff.; BGH ZIP 1992, 108/109; Baumbach-Hueck, GmbHG , 15. Aufl., Rdn. 74 zu § 32 a).
  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    Diese Grundsätze über kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen gelten neben den Vorschriften der GmbH-Novelle fort (BGHZ 90, 370/376 ff.; BGH ZIP 1992, 108/109; Baumbach-Hueck, GmbHG , 15. Aufl., Rdn. 74 zu § 32 a).
  • BGH, 19.11.1984 - II ZR 84/84

    Inanspruchnahme von Sicherheiten für Verbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 05.03.1993 - 23 U 4873/92
    Der Umstand, daß der Sicherungsgeber neben den Sicherheiten des Gesellschafters auch andere (konkursfeste) Sicherheiten hat, steht nicht entgegen, die Übernahme der Sicherheit als kapitalersetzende Maßnahme zu qualifizieren (vgl. insoweit auch BGH NJW 1985, 858 zur Frage einer Grundschuld).
  • OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05

    Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters -

    Der Gesellschaft wird mithin die zur Verfügung gestellte eigenkapitalersetzende Maßnahme sukzessive entzogen (vgl. OLG München, NJW-RR 1994, 1059, 1062).
  • OLG Koblenz, 19.05.2004 - 6 U 963/03

    Bürgschaft des Gesellschafters und Krise der Gesellschaft

    Das Nichtabziehen von Sicherheiten in der Krise ist nach den Grundsätzen der stehengelassenen Gesellschafterleistungen der Gewährung von Sicherheiten gleichzustellen (vgl. BGH TStR 1996 S.555f; NJW-RR 1994, 1059f).
  • OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1126/03

    Aufnahme eines durch Insolvenz der beklagten GmbH & Co KG unterbrochenen

    Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft zu ihrer Fortführung notwendigen Kapitalbedarf im gleichen Zeitpunkt nicht durch entsprechende Kredite von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen hätte decken können und deshalb ohne die Leistung hätte liquidiert werden müssen (BGHZ 76, 326; OLG München, ZIP 1993, 504).
  • OLG Koblenz, 27.05.2004 - 6 U 963/03

    GmbH: Widerruf eines gerichtlichen Geständnisses; eigenkapitalersetzende

    Das Nichtabziehen von Sicherheiten in der Krise ist nach den Grundsätzen der stehengelassenen Gesellschafterleistungen der Gewährung von Sicherheiten gleichzustellen (vgl. BGH DStR 1996 S. 555f; NJW-RR 1994, 1059f).
  • KG, 26.07.2004 - 8 U 360/03

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen: Kreditunwürdigkeit der GmbH; Zurechnung der

    Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft zu ihrer Fortführung notwendigen Kapitalbedarf im gleichen Zeitpunkt nicht durch entsprechende Kredite von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen hätte decken können und deshalb ohne die Leistung hätte liquidiert werden müssen (BGHZ 76, 326; OLG München, ZIP 1993, 504).
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