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   OLG Köln, 16.02.1994 - 25 WF 30/94   

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https://dejure.org/1994,6440
OLG Köln, 16.02.1994 - 25 WF 30/94 (https://dejure.org/1994,6440)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.1994 - 25 WF 30/94 (https://dejure.org/1994,6440)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 25 WF 30/94 (https://dejure.org/1994,6440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1093
  • MDR 1994, 1123
  • FamRZ 1994, 1396 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Ein anderer Teil der Instanzgerichte und der Literatur lehnt diese Ansicht jedoch mit Recht ab (OLG Köln NJW-RR 1988, 1477, 1478; 1994, 1093; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 207; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 249, 250; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 85 Rdn. 9; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 85 Rdn. 3; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl. § 85 Rdn. 7).

    Die Gewährung von Prozeßkostenhilfe setzt den Prozeßgegner des Antragstellers einem für die Gegenseite kostenlosen oder jedenfalls kostengünstigeren Rechtsstreit aus (OLG Köln NJW-RR 1994, 1093; OLG Brandenburg aaO) und belastet ihn mit dem Risiko, im Fall des Obsiegens seinen Kostenerstattungsanspruch gegen die unbemittelte Gegenpartei nicht realisieren zu können.

  • OLG Hamm, 28.11.2016 - 4 WF 183/16

    Mutwillen bei isoliertem Zahlungsantrag; Stufenantrag

    Denn die Antragstellerin kann jetzt nicht mehr auf das Verbundverfahren verwiesen werden, nachdem dieses rechtskräftig abgeschlossen worden ist (OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 1994 - 25 WF 30/94 - NJW-RR 1994, 1093).
  • OLG Hamm, 12.12.2016 - 4 WF 171/16

    Mutwillen bei getrennten Antrag Kindesunterhalt; Trennungsunterhalt

    Denn die Antragstellerin kann nun nicht mehr auf das Verfahren betreffend Kindesunterhalt verwiesen werden, nachdem dieses abgeschlossen worden ist (OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 1994 - 25 WF 30/94 - NJW-RR 1994, 1093).
  • OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02

    Prozesskostenhilfe bei teilweiser Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des

    Die angefochtene Beschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschluss vom 18.1.2000 - 14 WF 3/00 -, FamRZ 2000, 1021 = NJWE-FER 2000, 189), wonach die Geltendmachung von Folgesachen - nachehelicher Unterhalt und Zugewinn - außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f., unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25. FamS. , MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der

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  • OLG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 WF 77/00

    Ansehung der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in einem isolierten

    1990, 246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1217; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1093 [OLG Köln 16.02.1994 - 25 WF 30/94] ; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 482, 483; Bork in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl. (1993), § 114 Rdn. 51; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. (2000), § 114 Rdn. 125; Kalthoener/Büttner, 2. Aufl. Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 473 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 30.01.1997 - 5 WF 137/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Zugewinnausgleichsklage; Mutwillige

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  • OLG Köln, 18.01.2000 - 14 WF 3/00

    PKH für Folgesache außerhalb des Ehescheidungsverbunds

    Er steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung nachehelichen Unterhalts außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS. , FamRZ 1994, 635f. - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - ; im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25 FamS., MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).
  • OLG Dresden, 25.11.1998 - 20 WF 519/98

    Mutwillige Rechtsverfolgung bei Geltendmachung des Zugewinns erst nach Beendigung

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