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   LG Traunstein, 01.09.1993 - 3 O 1776/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3640
LG Traunstein, 01.09.1993 - 3 O 1776/93 (https://dejure.org/1993,3640)
LG Traunstein, Entscheidung vom 01.09.1993 - 3 O 1776/93 (https://dejure.org/1993,3640)
LG Traunstein, Entscheidung vom 01. September 1993 - 3 O 1776/93 (https://dejure.org/1993,3640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der einseitigen Erhöhung des Pensionspreises in einem Heim; Pflicht zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung; Informationsdefizit und Mitwirkungsdefizit bei den Heimbewohnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 245
  • NJW-RR 1995, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.06.1995 - III ZR 239/94

    Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens nach dem HeimG

    Das Landgericht (NJW-RR 1994, 245) hat durch Teilurteil dem Auskunfts- und dem Feststellungsbegehren stattgegeben.
  • OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage;

    das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 01.09.1993, Az.: 3 O 1776/93 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • OLG Koblenz, 22.09.2000 - U 734/98

    Zulässigkeit der Änderung des Rechtsschutzbegehrens in der Berufung;

    Das gilt aber in aller Regel nur dann, wenn die Unwirksamkeit auf einem Wirksamkeitshindernis beruht, das aus der Sphäre des Schädigers stammt (vgl. hierzu OLG Hamm in NJW-RR 1994, 245; OLG Frankfurt in NJW-RR 1997, 172 jeweils mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
  • OLG Köln, 24.10.1997 - 19 U 21/97

    Grundstückskaufvertrag zwischen "erfahrenen Immobilienmaklern"

    Bei einem allgemeinen Wirksamkeitshindernis wie dem Formmangel, der nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei, hier insbesondere der Beklagten, zuzuordnen ist, besteht dieser Anspruch aber in der Regel nicht (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 276 Rn. 77; BGHZ 116, 257; OLG Hamm NJW-RR 1994, 245).
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