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   BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1308
BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93 (https://dejure.org/1993,1308)
BayObLG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 2Z BR 113/93 (https://dejure.org/1993,1308)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 2Z BR 113/93 (https://dejure.org/1993,1308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verringerung des Trittschallschutzes durch Auswechseln des Bodenbelags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Miteigentümers auf Vornahme baulicher Veränderungen zur Trittschalldämmung und Vermeidung übermäßiger Geräusche durch lautes Laufen; Bodenbelag als Sondereigentum; Voraussetzungen für die Annahme einer baulichen Veränderung; Freie Wahl des Bodenbelags ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Bodenbelag als Sondereigentum; Estrich als Gemeinschaftseigentum; bauliche Veränderung; Trittschallschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG : Trittschallschutz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trittschallschutz in Wohnanlage (IBR 1994, 394)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 598
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 41/92

    Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93
    Für den Schallschutz zwischen Wohnungen enthält die DIN-4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung (Bek. des BayStMI vom 23.4.1991 über die Einführung technischer Baubestimmungen DIN 4109-Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise - Ausgabe Nov. 1989, AllMBl. 1991; 218) die einzuhaltenden Anforderungen (s. hierzu BayObLG WuM 1992, 497 ; vgl. BGH NJW-RR 1986, 755/756; BayObLG Beschluß vom 2.9.1993 - 2Z BR 63/93).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 81/85

    Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Verwalter einer

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93
    Für den Schallschutz zwischen Wohnungen enthält die DIN-4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung (Bek. des BayStMI vom 23.4.1991 über die Einführung technischer Baubestimmungen DIN 4109-Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise - Ausgabe Nov. 1989, AllMBl. 1991; 218) die einzuhaltenden Anforderungen (s. hierzu BayObLG WuM 1992, 497 ; vgl. BGH NJW-RR 1986, 755/756; BayObLG Beschluß vom 2.9.1993 - 2Z BR 63/93).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93
    Für den Schallschutz zwischen Wohnungen enthält die DIN-4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung (Bek. des BayStMI vom 23.4.1991 über die Einführung technischer Baubestimmungen DIN 4109-Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise - Ausgabe Nov. 1989, AllMBl. 1991; 218) die einzuhaltenden Anforderungen (s. hierzu BayObLG WuM 1992, 497 ; vgl. BGH NJW-RR 1986, 755/756; BayObLG Beschluß vom 2.9.1993 - 2Z BR 63/93).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93
    Bei Veränderungen des Bodenbelags handelt es sich damit nicht um bauliche Veränderungen i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG , weil Voraussetzung hierfür ein auf Dauer angelegter Eingriff in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums wäre (BayObLGZ 1990, 120/122).
  • BGH, 22.08.2017 - VIII ZR 226/16

    Wohnraummiete: Rücksichtnahmepflicht bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung;

    Diese sind hierbei jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Dauer und Zeit der verursachten Geräuschemissionen, des Alters und des Gesundheitszustands des Kindes sowie der Vermeidbarkeit der Emissionen etwa durch objektiv gebotene erzieherische Einwirkungen oder durch zumutbare oder sogar gebotene bauliche Maßnahmen (z.B. BayObLG, NJW-RR 1994, 598, 599; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 3377 f. [jeweils WEG-Sachen]; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 89, 91; LG Berlin [Zivilkammer 62], WuM 1999, 329; LG München I, NJW-RR 2005, 598; LG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 6 S 403/07, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Danach ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, von den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen - wozu nach allgemeiner Auffassung auch der Oberbodenbelag gehört (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 598, 599; OLG Hamm, ZMR 2001, 842; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 17; Hogenschurz, MDR 2003, 201) - nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

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