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   LG Bonn, 21.10.1996 - 1 O 184/96   

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https://dejure.org/1996,4798
LG Bonn, 21.10.1996 - 1 O 184/96 (https://dejure.org/1996,4798)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.10.1996 - 1 O 184/96 (https://dejure.org/1996,4798)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - 1 O 184/96 (https://dejure.org/1996,4798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung eines Gesellschafters für die Rückzahlung einer Kaution; Unterlassene Bildung von Sondervermögen, um die konkurssichere Rückzahlung der Kaution sicherzustellen; Geltendmachung des Rückzahlungsanspruches durch den Konkursverwalter der Gesellschaft die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1099
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

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  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den

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  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

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  • OLG Nürnberg, 23.02.2006 - 13 U 2489/05

    Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen, die Barkaution getrennt von

    Begründet wird dies mit einer ergänzenden Vertragsauslegung (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Leasing-, Miet- und Pachtrechts, 9. Aufl., Rn. 703; Emmerich, in: Staudinger, 3GB (2003), § 551 Rn. 19, 35; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 551 Rn. 85; KG NJW-RR 1999, 738; anderer Ansicht: Bub/Treier, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3. Aufl., Rn. 790, die aber ebenfalls die Möglichkeit einer derartigen ergänzenden Auslegung sehen; LG Stuttgart, ZMR 1997, 432; LG Bonn NJW-RR 1997, 1099; offengelassen von: KG DWW 2 004, 85).

    Die Anerkennung einer Verpflichtung, die Kaution vom Vermögen des Vermieters getrennt zu halten, läuft auch nicht - wie das LG Bonn (NJW-RR 1997, 1099) meint - der gesetzgeberischen Intention zuwider, § 551 BGB für gewerbliche Mietverhältnisse nicht für anwendbar zu erklären.

  • LG Aurich, 21.12.2012 - 2 O 493/12

    Gewerbliches Mietverhältnis: Verpflichtung des Vermieters zu getrennter Anlage

    19 Die Gegenansicht (LG Bonn, NJW-RR 1997, 1099; LG Stuttgart, ZMR 1997, 472, Bub/Treier/v.Martius, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage 2008, Abschnitt III Rn. 790) stellt demgegenüber in einer nach Auffassung der Kammer nicht gerechtfertigten Weise vorrangig darauf ab, dass der Gesetzgeber vermeintlich bewusst auf eine dem § 551 Abs. 3 BGB (bzw. § 550b Abs. 2 BGB a.F.) vergleichbare Regelung für das gewerbliche Mietrecht verzichtet habe.
  • KG, 04.12.2003 - 8 U 121/03

    Gewerberaummiete: Pflicht zur Anlage der Mietkaution auf einem Treuhandkonto;

    Nach der bisher herrschenden Meinung war der Vermieter von Geschäftsraum nicht verpflichtet, die Kaution auf einem Treuhandkonto anzulegen (Bub/Treier/v. Martius, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.A., Rdnr. 790; OLG Düsseldorf NJW 1978, LG Stuttgart ZMR 1997, 472; LG Bonn NJW-RR 1997, 1099).
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