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   OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96   

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https://dejure.org/1996,1930
OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96 (https://dejure.org/1996,1930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.1996 - 22 U 42/96 (https://dejure.org/1996,1930)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 1996 - 22 U 42/96 (https://dejure.org/1996,1930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumängel-Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Fristsetzung zur Nachbesserung nicht notwendig? (IBR 1996, 422)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 20
  • BauR 1997, 312
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§

    Beispielsfälle für eine solche Unzumutbarkeit sind die Konstellationen, in denen die Mängel so zahlreich und gravierend sind, dass das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Unternehmers zu Recht nicht mehr besteht (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1966, VII ZR 144/64, BGHZ 46, 243, 245; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.1996, 22 U 42/96, NJW-RR 1997, 20, 21) oder bereits mehrere Nachbesserungsversuche ohne den gewünschten Erfolg geblieben sind (insgesamt hierzu Kniffka in Kniffka/Koeble, a.a.O. Rz. 131.).
  • OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16

    VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels

    ee) Da der Ersatzanspruch der Klägerin auf Erstattung des Kostenaufwandes geht, der zur Beseitigung des in der unzureichenden Dachabdichtung liegenden Mangels erforderlich ist, und sich insoweit mit den Mängelbeseitigungskosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B deckt, kann er nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer zuvor ohne Erfolg eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden ist (vgl. BGH BauR 1982, 592; OLG Düsseldorf BauR 1997, 312; KG BauR 2014, 115).

    Anderenfalls würde die Ausschlusswirkung, die nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B an die Unterlassung der Fristsetzung durch den Auftraggeber geknüpft ist, vereitelt werden (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1997, 312).

  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06

    Bau- und Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Bauplanungs- und Baumängeln im

    4) Einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, die auch für Ansprüche aus § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B erforderlich ist, soweit sich ein verlangter Schadensersatz mit Mängelbeseitigungskosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B deckt (OLG Düsseldorf, BauR 1997, 312 (313); Ingenstau/Korbion/Wirth, aaO., § 13 Nr. 7 VOB/B Rn. 110), bedurfte es im vorliegenden Fall nicht.

    In solchen Fällen aber, in denen ein Unternehmer den Baumangel oder seine Gewährleistungspflicht ernsthaft bestreitet, auf Mitverantwortlichkeit anderer Baubeteiligter verweist oder sonst von für den Bauherren unzumutbaren Bedingungen abhängig macht, bedarf es einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht mehr (Werner/Pastor, aaO., Rn. 1657 a.E.; BGH NJW 1983, 1731; BGH, NJW-RR 1995, 939; Düsseldorf, BauR 1997, 312 (313); Rostock, BauR 1998, 552).

  • OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Erforderlich sind vielmehr über die Mangelhaftigkeit hinaus besondere Umstände, die an der Integrität des Bauunternehmers zweifeln lassen (z. B. verschwiegener, für den Besteller nicht ohne Weiteres erkennbarer Einbau minderwertiger Bauteile, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 20, 21 [OLG Düsseldorf 13.08.1996 - 22 U 42/96] - dünneres, nicht bruchsicheres Glas -) oder an seiner Kompetenz (z. B. sicherheitsrelevante Mängel oder außergewöhnliche Häufung besonders schwer wiegender Mängel, vgl. BGH NZBau 2008, 576 f. [BGH 08.05.2008 - VII ZR 201/07] ; OLG Koblenz BauR 1995, 395, 396 f. - explodierter Kachelofen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2007 - 21 U 172/06, juris, Tz. 18, 20 - "kosmetisch" reparierte, abbruchgefährdete Balkone - OLG Hamm, Urteil vom 28.2.2013 - 21 U 86/12, BeckRS 2013, 16795, Tz. 91; wiederholtes Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen über längeren Zeitraum, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1268, 1269 [BGH 03.03.1998 - X ZR 14/95] ; OLG Bremen BauR 2007, 422 f.).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 30/07

    Bauvertrag: Einbeziehung der VOB/B bei Vereinbarung einer abweichenden

    Auch für Ansprüche aus § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B ist eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung erforderlich, soweit sich ein verlangter Schadensersatz mit Mängelbeseitigungskosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B deckt (OLG Düsseldorf, BauR 1997, 312; Ingenstau/Korbion-Wirth, aaO, § 13 Nr. 7 VOB/B Rn. 110).
  • LG Magdeburg, 01.03.2016 - 31 O 37/13

    Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Bauleistung, Hemmung der Verjährung

    Deckt sich der Schadensersatz mit den Mängelbeseitigungskosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, müssen allerdings dessen Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. BGH, BauR 1982, 277; OLG Düsseldorf, BauR 1997, 312, 313).
  • BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00

    Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten; Vermeidbarkeit des

    Sie dient dem Schutzbedürfnis des rechtsuchenden Publikums (BGH - Anwaltssenat - NJW-RR 1997, 20).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97

    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

    Eine ausdrückliche Aufforderung zur Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten ist auch nicht deshalb entbehrlich geworden, weil, der Beklagte wegen Unzuverlässigkeit des Klägers nicht mehr das Vertrauen zu haben braucht, dieser werde die Mängel ordnungsgemäß beheben (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2007 - 21 U 172/06

    Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Höhe der Kosten

    Da der verlangte Schadensersatz sich mit den Mängelbeseitigungskosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B deckt, kann er im allgemeinen nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer zuvor ohne Erfolg eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 20 ff; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB, 16. Auflage, § 13 VOB/B Rdn. 234; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rdn. 1721).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2005 - 21 U 195/03

    Abrechnung eines insolvenzbedingt gekündigten Bauvertrages

    Der Senat vertritt hierzu die Auffassung, dass eine Nachbesserungsaufforderung auch im Rahmen des § 13 Nr. 7 VOB/B Tatbestandsvoraussetzung ist, soweit sich der Schaden im Mangelbeseitigungsaufwand erschöpft (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1997, 312, 313; OLG Düsseldorf BauR 1997, 355).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97

    Erkundigungspflicht des Unternehmers bei Planung und Errichtung eines

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