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   OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97   

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https://dejure.org/1998,5903
OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97 (https://dejure.org/1998,5903)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.1998 - 22 U 165/97 (https://dejure.org/1998,5903)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 22 U 165/97 (https://dejure.org/1998,5903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 140 398 414
    Vertragsübernahme bei Übertragung des gesamten Auftragsbestandes durch Sequester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1063
  • ZIP 1998, 744
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97
    Er hätte es dann vielmehr wegen des als sicher erwarteten Konkurses (sonst hätte er ja nicht den gesamten Auftragsbestand und den Goodwill veräußert) darauf ankommen lassen müssen, daß der Konkursverwalter (er selbst war dazu ebenso wenig wie zu der Veräußerung des gesamten Auftragsbestands und des Goodwill befugt - vgl. BGH NJW 1983, 887, 888 BGHZ 86, 190, 195 f; BGH NJW 1988, 18, 1813 = BGHZ 104, 151, 155 f) von dem Ablehnungsrecht nach § 17 Abs. 2 KO Gebrauch machte.
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97
    Auch ein schwebend unwirksamer Vertrag kann jedoch, sofern die übrigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind, jedenfalls dann gemäß § 140 BGB umgedeutet werden, wenn er - wie hier - durch Verweigerung der Genehmigung endgültig unwirksam geworden ist (BGHZ 40, 218, 222).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 115/89

    Freigabe einer Forderung durch Abtretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97
    Der Gemeinschuldner erlangt mit ihr seine Verfügungsbefugnis zurück (vgl. BGH NJW 1990, 1239 ).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97
    Die Umdeutung der fehlgeschlagenen Vertragsübernahme in eine Abtretung bestehender und künftiger Werklohnansprüche aus den Verträgen, deren Übernahme beabsichtigt war, setzt voraus, daß das unwirksame Geschäft den Erfordernissen des Ersatzgeschäfts entspricht, der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg durch das Ersatzgeschäft im wesentlichen erreicht wird (objektive Voraussetzungen - BGHZ 68, 204, 206) sowie ferner, daß ausgehend von dem mutmaßlichen Willen der Parteien z. Zt. der Vornahme des Rechtsgeschäfts anzunehmen ist, das Ersatzgeschäft würde bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein (subjektive Voraussetzung - BGH aaO. S. 223).
  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97
    Er hätte es dann vielmehr wegen des als sicher erwarteten Konkurses (sonst hätte er ja nicht den gesamten Auftragsbestand und den Goodwill veräußert) darauf ankommen lassen müssen, daß der Konkursverwalter (er selbst war dazu ebenso wenig wie zu der Veräußerung des gesamten Auftragsbestands und des Goodwill befugt - vgl. BGH NJW 1983, 887, 888 BGHZ 86, 190, 195 f; BGH NJW 1988, 18, 1813 = BGHZ 104, 151, 155 f) von dem Ablehnungsrecht nach § 17 Abs. 2 KO Gebrauch machte.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 139/02

    Anwendbarkeit Deutschen Rechts auf einen mit einem ausländischen Unternehmen

    Ein lediglich für die Vertragszeit vereinbartes Wettbewerbsverbot wirkt grundsätzlich nicht nach Vertragsende fort (LG Krefeld NJW-RR 1998, 1063; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 90 a Rdnr. 7; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 90 a Rdnr. 7; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 3. Aufl., Rdnr. 2151).
  • OLG München, 24.10.2007 - 7 U 1707/07

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank - Kündigung einer

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich insofern wesentlich von dem Sachverhalt, welcher der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1998, 1063) zugrunde lag.
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