Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 21.08.1997 - 12 U 145/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1107
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 4 U 148/99
Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen in der Rechtsschutzversicherung
Es entspricht der ganz herrschenden und auch vom Senat vertretenen Auffassung, daß unter Schadenereignis im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 nicht die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung zu verstehen ist, sondern das Folgeereignis, das dem Eintritt des Verletzungszustandes entspricht (sog. Folgeereignistheorie, BGHZ 79, 76, 81; Senat VersR 1983, 975, 976; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1107; BGH VersR 1990, 301).Abzustellen ist auf den realen Verletzungszustand, der nicht gleichzusetzen ist mit den danach eingetretenen Schäden (OLG Düsseldorf, VersR 1983, 975; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1107 f.).
- OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 196/09
Pflichten des Rechtsanwalts im Rahmen der Rechtsbesorgung
Soweit in der Rechtsprechung die Kostendeckungszusage einer Versicherung regelmäßig als deklaratorisches und nicht konstitutives Schuldanerkenntnis angesehen wird (vgl. für viele OLG Karlsruhe v. 21.8.1997, r +s 1998, 199), betrifft dieses Deckungszusagen gegenüber dem eigenen Versicherungsnehmer.