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   OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97   

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OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97 (https://dejure.org/1997,9164)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1997 - 9 U 89/97 (https://dejure.org/1997,9164)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1997 - 9 U 89/97 (https://dejure.org/1997,9164)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährung bei Mängelbehebung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verjährung der im Kaufvertrag zugesagten Mängelbehebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjährt der in einem Kaufvertrag zugesagte Mangelbehebungsanspruch? (IBR 1999, 127)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1354
  • MDR 1998, 962
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 233/71

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Danach kann dahinstehen, ob den Klägern wegen einer fortbestehenden Mangelhaftigkeit des Objekts die Rechte aus § 459 BGB , eventuell auch aufgrund einer Zusicherung der Mangelfreiheit, zustehen oder ob sich die Abrede der Parteien zugleich auch als Beschränkung der Ansprüche der Kläger auf eine Nachbesserung mit der weiteren Folge gemäß § 633 Abs. 3 BGB darstellt oder ob sie als Schadensersatzanspruch wegen einer Schlechterfüllung der Nachbesserungsverpflichtung zu bewerten sind, weil jedenfalls diese Gewährleistungsansprüche auf kaufrechtlicher Grundlage sämtlich in der Frist des § 477 Abs. 1 BGB verjähren (vgl. a. BGH NJW 1973, 276, 277; Staudinger/Honsell, a.a.O., § 462 Rdnr. 17, a.E.).

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß § 477 Abs. 1 BGB über seinen Wortlaut hinaus grundsätzlich dann auf - gesetzliche wie auch vertraglich modifizierte - Ansprüche des Käufers, die auf einem Sachmangel beruhen, Anwendung findet, wenn für sie die ratio legis der Vorschrift ebenso zutrifft (vgl. z.B. BGH NJW 1971, 654, 655; NJW 1973, 276, 277; Staudinger/Honsell a.a.O., § 477 Rdnr. 14).

    Durch die kurze Verjährung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß die Ermittlung und Feststellung von Mängeln nach längerem Zeitablauf kaum mehr durchführbar ist und daß es sich daher für den rechtsgeschäftlichen Verkehr als lästig und hemmend erweisen würde, wenn man das Zurückgreifen auf solche Mängel nach längerer Zeit zulassen würde (vgl. BGH NJW 1971, 654, 655; NJW 1973, 276, 277).

  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 180/69

    Folgen der Gewährleistung für Sachmängel durch Vereinbarung, die anders als im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß § 477 Abs. 1 BGB über seinen Wortlaut hinaus grundsätzlich dann auf - gesetzliche wie auch vertraglich modifizierte - Ansprüche des Käufers, die auf einem Sachmangel beruhen, Anwendung findet, wenn für sie die ratio legis der Vorschrift ebenso zutrifft (vgl. z.B. BGH NJW 1971, 654, 655; NJW 1973, 276, 277; Staudinger/Honsell a.a.O., § 477 Rdnr. 14).

    Durch die kurze Verjährung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß die Ermittlung und Feststellung von Mängeln nach längerem Zeitablauf kaum mehr durchführbar ist und daß es sich daher für den rechtsgeschäftlichen Verkehr als lästig und hemmend erweisen würde, wenn man das Zurückgreifen auf solche Mängel nach längerer Zeit zulassen würde (vgl. BGH NJW 1971, 654, 655; NJW 1973, 276, 277).

    Berechtigten Belangen beider Vertragsparteien, im Einzelfall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht zu frühzeitig abzuschneiden, trägt dabei die Möglichkeit, entgegen dem Grundsatz des § 225 S. 1 BGB die Verjährung vertraglich zu verlängern oder ihren Beginn hinauszuschieben ( § 477 Abs. 1 S. 2 BGB ), in ausreichendem Maße Rechnung (vgl. BGH NJW 1971, 654, 655).

  • LG Ravensburg, 16.09.1997 - 1 T 236/97

    Unzulässiges Freigabeversprechen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    LG Ravensburg, Beschluß vom 16.9.1997, - 1 T 236/97 -, mitgeteilt von Notar Dr. Gregor Basty, Weilheim Aus dem Tatbestand: Die Beschwerdeführerin Ziffer 2 verkaufte an die Eheleute A. ein zu erstellendes Reihenmittelhaus.
  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Dabei ist ausschlaggebend; wie der Käufer die Erklärung des Verkäufers bei objektiver Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben verstehen mußte und durfte (BGH WM 1996, 1730,1731;Staudinger/Honsell, BGB, 13.Aufl., Rdnr.136 zu § 459).
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77

    Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Insoweit wird auf die Ausführungen von Arndt, 2. Auflage, Anm. 6 zu § 15 BNotO und BGH Urteil vom 20.11.1979 - VI ZR 248/77 - hingewiesen.
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 126/89

    Umfang der Zusicherung von Mieteinnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Eine Zusicherungserklärung liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Vertragswille des Verkäufers erkennbar ist, die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft zu übernehmen und für die Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einstehen zu wollen (vgl. nur: BGH NJW-RR 1990, 1161 [= MittBayNot 1990, 350 ], NJW 1989, 1795; NJW 1980, 1456, 1457; MünchKomm/Westermann, BGB, 3. Aufl., Rdnr. 56 zu § 459 m.N.).
  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 91/87

    Zusicherung der Höhe von Mieteinnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Eine Zusicherungserklärung liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Vertragswille des Verkäufers erkennbar ist, die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft zu übernehmen und für die Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einstehen zu wollen (vgl. nur: BGH NJW-RR 1990, 1161 [= MittBayNot 1990, 350 ], NJW 1989, 1795; NJW 1980, 1456, 1457; MünchKomm/Westermann, BGB, 3. Aufl., Rdnr. 56 zu § 459 m.N.).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 57/88

    Beschränkung der Gewährleistung auf die Beseitigung eines erkannten Mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Auch hat der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen der Verkäufer die Nachbesserung als einzigen Gewährleistungsanspruch eingeräumt hat, die Vorschriften des Werkvertrages über die Mängelbeseitigung entsprechend angewandt und dem Käufer dann, wenn sich der Verkäufer mit der Nachbesserung im Verzug befindet oder wenn ihm diese - wie hier - mißlingt, das Recht der Selbstnachbesserung und einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zugebilligt (vgl. BGH DNotZ 1991, 118 f.; NJW 1971, 1793, 1794; Staudinger/ Honsell, BGB, 13. Bearb., § 462 Rdnr. 17, Palandt/Thomas, BGB, 56. Aufl., § 633 Rdnr. 8).
  • BGH, 08.02.1980 - V ZR 174/78

    Mietertrag als zusicherungsfähige Eigenschaft beim Kauf eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Eine Zusicherungserklärung liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Vertragswille des Verkäufers erkennbar ist, die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft zu übernehmen und für die Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einstehen zu wollen (vgl. nur: BGH NJW-RR 1990, 1161 [= MittBayNot 1990, 350 ], NJW 1989, 1795; NJW 1980, 1456, 1457; MünchKomm/Westermann, BGB, 3. Aufl., Rdnr. 56 zu § 459 m.N.).
  • OLG Hamburg, 11.05.1994 - 12 U 35/93

    Abgrenzung Werkvertrag-Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97
    Zwar wird auch die Auffassung vertreten, daß die in einem notariellen Kaufvertrag übernommene Sanierungspflicht des Verkäufers der werkvertraglichen Gewährleistungsfrist unterliege (vgl. OLG Hamburg BauR 1995, 242 f.).
  • OLG Köln, 09.07.1980 - 2 U 113/79

    Gebrauchtwagenkauf; Mangel bei Übergabe; Verpflichtung zur Nachbesserung;

  • OLG Köln, 29.03.1995 - 19 W 5/95

    Kaufvertrag; Verjährung eines Nachbesserungsanspruchs

  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99

    Verjährung bei Vornahme von Reparaturarbeiten durch den Verkäufer eines

    Hieraus ergibt sich, daß der BGH nicht der Auffassung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1998, 1354, Kopie GA 111, 112) folgt, wonach eine derartige Instandsetzungsabrede keine werkvertragliche (Neben-)Abrede, sondern die Erfüllung der kaufrechtlichen Gewährleistung darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 5 U 156/02

    Kaufvertrag mit Reparaturverpflichtung oder Werkvertrag?

    Nichts anderes ergibt sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bzw. verschiedener Oberlandesgerichte zu der Frage, ob die Vereinbarung von Herstellungsarbeiten im Kaufvertrag und die Fälle, in denen im Kaufvertrag die Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt ist, nach Werkvertragsrecht - und sei es lediglich hinsichtlich der Frage der Verjährung (so OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 400 = NJW-RR 1998, 1354) - zu behandeln sind (vgl. insoweit BGH NJW 1990, 901; BGH NJW 1976, 234; BGH NJW 1971, 1793; OLG Hamm, OLGR 2001, 190; OLG Koblenz, VRS 102, 180).
  • LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 259/06

    Verletztenrente wegen der Folgen eines im Stau erlittenen Wegeunfalls eines

    Wegen des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen und zur Ergänzung des Tatbestandes wird im Übrigen auf den Inhalt der beigezogenen Akten der Beklagten, der Gerichtsakten, der Akten L 3 U 153/99, S 9 U 89/97 und S 11 Vs 619/97 sowie auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze Bezug genommen.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1998 - 9 U 34/97

    Zusicherung von Fehlerfreiheit

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.12.1997 - 9 U 89/97 -, mitgeteilt von Helmut Schmidt, Richter am OLG Düsseldorf 436 MittBayNot 1998 Heft 6.
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