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   BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98   

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BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98 (https://dejure.org/1998,1996)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1998 - BLw 2/98 (https://dejure.org/1998,1996)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1998 - BLw 2/98 (https://dejure.org/1998,1996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1472
  • NJ 1998, 591
  • WM 1998, 1841
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    Die Gleichstellung würde nach der Rechtsprechung des Senats, von der auch das Beschwerdegericht ausgeht, jedenfalls konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft erfordern (BGHZ 116, 348, 351).

    Dies hängt allein davon ab, ob der Beschwerdeführer nach derzeitiger Prognose einem Voll- oder Nebenerwerbslandwirt gleichgestellt werden kann (vgl. BGHZ 116, 348, 351).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    Mit Recht hält das Beschwerdegericht bei der Eignungsprüfung von Käufern, die wie der Beteiligte zu 1 bisher keinen landwirtschaftlichen Beruf ausgeübt haben, einen strengen Maßstab für angezeigt (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251).

    Die Rechtsbeschwerde erschöpft sich in allgemeinen Ausführungen, mit denen sie lediglich die Tatsachenfeststellungen des Beschwerdegerichts unzulässigerweise durch eine eigene ersetzen will, ohne dabei den formellen Voraussetzungen einer Verfahrensrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 a und b ZPO zu genügen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251).

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    Zutreffend geht es insoweit von der langjährigen Rechtsprechung des Senats aus, die eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann annimmt, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (vgl. z.B. BGHZ 94, 292, 295).
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    Der Senat hat zwar an der grundsätzlichen Bevorzugung von hauptberuflichen Landwirten gegenüber nebenberuflichen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr festgehalten (BGHZ 112, 86).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 335/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG ist in der Ausformung dieser Bestimmung durch die Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 21, 73 ff; 21, 87 ff; 21, 92 ff; 21, 306 ff).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvR 728/65

    Begriff der "ungesunden Bodenverteilung" im Grundstücksverkehrsrechts

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG ist in der Ausformung dieser Bestimmung durch die Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 21, 73 ff; 21, 87 ff; 21, 92 ff; 21, 306 ff).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG ist in der Ausformung dieser Bestimmung durch die Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 21, 73 ff; 21, 87 ff; 21, 92 ff; 21, 306 ff).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 168/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GrdstVG

    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG ist in der Ausformung dieser Bestimmung durch die Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 21, 73 ff; 21, 87 ff; 21, 92 ff; 21, 306 ff).
  • Drs-Bund, 08.02.1995 - BT-Drs 13/400
    Auszug aus BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98
    Wieder- und Neueinrichter in den neuen Bundesländern sollen zwar besonders gefördert werden (Agrarbericht 1995, BT-Drucks. 13/400 S. 89).
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (Fortführung von Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 sowie Beschl. v. 26. April 2000, BLw 24/01, veröffentlicht in juris).

    Das ergibt sich aus dem Zweck des Gesetzes, weil die in § 9 Abs. 2 GrdstVG angesprochenen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in erster Linie auf die Gründung und den Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe zielen (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 und Beschl. v. 26. April 2002, BLw 24/01, veröffentlicht in juris).

    (1) Die Ausführungen im angefochtenen Beschluss, dass eine solche Gleichstellung erfolgen kann, wenn der Nichtlandwirt konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft getroffen hat, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 116, 348, 351; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073 f. insoweit in BGHZ 134, 166 nicht abgedruckt; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472).

    Diese Voraussetzungen müssen im Einzelfall festgestellt werden, wobei bei der Prüfung der Absichten und Vorkehrungen der Käufer, die bisher keinen landwirtschaftlichen Beruf ausgeübt haben, ein strenger Maßstab angezeigt ist (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472).

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Solche Vorstellungen des Käufers sind in den Verfahren über die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz nur dann einer bereits ausgeübten Landwirtschaft gleichzustellen, wenn der Nichtlandwirt über konkrete und in absehbarer Zeit zur verwirklichende Absichten zur Aufnahme einer leistungsfähigen landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen hat (Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351; vom 8. Mai 1998 - BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 - st. Rspr.).

    Für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist von einer solchen Konkurrenzlage auszugehen, weil im Genehmigungsverfahren andere Personen (R. K. und M. S. ) ihr Erwerbsinteresse bekundet haben und es an Feststellungen zu einem Mangel in der Qualifikation dieser Erwerbsinteressenten oder der Aufstockungsbedürftigkeit und -würdigkeit ihrer Betriebe (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473) fehlt.

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Eine Verpachtungsauflage ändert nichts daran, dass der Käufer im maßgeblichen Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts einem Landwirt nicht gleichgestellt werden kann, sondern als Nichtlandwirt anzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 40).
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    In den Verfahren nach § 10 RSG ist das nach den Verhältnissen in dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem das Vorkaufsrecht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG ausgeübt wird (Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1998 - BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473, vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 und vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Denn die Pachtbindung befreit den Erwerber nicht von dem Erfordernis, seine Pläne zur Aufnahme eines landwirtschaftlichen Erwerbsbetriebs konkret darzustellen; sie steht vielmehr einer in absehbarer Zeit erfolgenden eigenen Bewirtschaftung entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvL 7/04

    Wegen unzureichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Vereinbarkeit

    Auch die Annahme, dass nach Sinn und Zweck der maßgeblichen Bestimmungen des GrdstVG die Veräußerung an einen Nichtlandwirt grundsätzlich verhindert werden soll, übersieht jedenfalls, dass nach diesen Vorschriften von einem prinzipiellen Vorrang von Haupterwerbslandwirten nicht zwingend auszugehen ist (vgl. BGHZ 94, 292 ff.; 112, 86 ff.; 116, 348 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42-97 -, NJW-RR 1998, S. 1470 f.; Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 2-98 -, NJW-RR 1998, S. 1472 f.), sondern auch Nebenerwerbs- und Nichtlandwirte grundsätzlich als Erwerber in Betracht kommen.

    bb) Der Vorlagebeschluss setzt sich aber auch nicht mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 94, 292 ff.; 112, 86 ff.; 116, 348 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42-97 -, NJW-RR 1998, S. 1470 f.; Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 2-98 -, NJW-RR 1998, S. 1472 f.) auseinander.

    Der Vorlagebeschluss enthält hierzu keine Feststellungen und lässt auch eine Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs vermissen, wonach unter bestimmten Umständen auch ein Nichtlandwirt sonstigen leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben jedenfalls dann gleichgestellt werden kann, wenn konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten bestehen, eine leistungsfähige Nebenerwerbslandwirtschaft auszuüben (vgl. BGHZ 116, 348 ; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 2-98 -, NJW-RR 1998, S. 1472).

  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks an den Nichtlandwirt widerspricht unter diesen Umständen den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, die in erster Linie auf die Gründung und den Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe zielen (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472).

    Auch der erkennende Senat hat die Rechtsfrage bereits in diesem Sinne entschieden (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472; Beschl. v. 26. April 2002, BLw 24/01, veröffentlicht in juris, sowie der - allerdings erst nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts ergangene - Beschl. v. 28. April 2006, BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246).

  • OLG Schleswig, 16.05.2006 - 3 WLw 111/05

    Grundstücksverkehrsrecht: Voraussetzung für die Genehmigung des Erwerbs

    Wenn aber der Erwerber Nichtlandwirt ist, auf der anderen Seite jedoch ein Vollerwerbslandwirt vorhanden ist, der zum Erwerb bereit und in der Lage ist und das Grundstück zur Aufstockung des Betriebes benötigt, werden die gegen die Veräußerung sprechenden Bedenken durch eine Verpachtungsauflage nicht ausgeräumt (BGH RdL 1998, 210, 211; Senat Beschlüsse vom 6. Dezember 2005 und 28. Februar 2006, a. a. O.; Netz, a. a. O., Anm. 4.16.2.1, S. 609 f.).
  • OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die

    Es kommt daher auch im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung über die versagte Genehmigung nach dem GrdstVG allein darauf an, ob der Grundstückskaufvertrag im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts hätte genehmigt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 08.05.1998, BLw 2/98 zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Es widerspricht danach regelmäßig den angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, wenn landwirtschaftlich genutzter bzw. zu nutzender Boden an einen Nichtlandwirt und einen auch sonst nicht nach dem GrdstVG privilegierten Erwerber veräußert werden soll und ein Landwirt das betreffende Grundstück zur Aufstockung seines landwirtschaftlichen Betriebs mit hinreichender Dringlichkeit benötigt (BVerfGE 21, 73, 79; 21, 99, 101; 21, 306, 309; BGHZ 75, 81, 83; 94, 292, 294; BGH AgrarR 1997, 249, 250; BGH NJW-RR 1998, 1472).
  • BGH, 20.07.2006 - BLw 10/06

    Zurückweisung der Abweichungsrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels

  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

  • BGH, 27.11.2009 - BLw 9/09

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Senats für

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01

    Zur Frage der ungesunden Verteilung des Grund und Bodens i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 10

  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

  • OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit zweier

  • OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den

  • OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 26/03

    Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen

  • OLG Celle, 17.06.2002 - 7 W 1/02

    Genehmigung eines Kaufvertrages; Grundstückskaufverträge; Gesetzliches

  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 10 W 3/03

    Vorliegen einer ungesunden Bodenstruktur i.F.d. Entgegenstehens einer

  • BGH, 21.01.1999 - BLw 50/98

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Gleichstellung eines Nichtlandwirts mit

  • OLG Jena, 16.07.1998 - Lw U 83/98

    Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 622/18
  • OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 10 W 1/99

    Betrieb einer Pferdezucht mit dem Ziel, keinen Verlust zu erwirtschaften; Betrieb

  • OLG Koblenz, 29.08.2000 - 3 W 664/99
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