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   OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 19 W 1/97   

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https://dejure.org/1997,14265
OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 19 W 1/97 (https://dejure.org/1997,14265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.1997 - 19 W 1/97 (https://dejure.org/1997,14265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 19 W 1/97 (https://dejure.org/1997,14265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1649
  • DB 1997, 2477
  • NZG 1998, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 10 W 30/03

    Zur Frage der Entschädigung eines Sachverständigen im aktienrechtlichen

    Eine Beteiligtenvereinbarung über eine die Sätze der §§ 3, 5 ZSEG übersteigende Sachverständigenvergütung nach § 7 ZSEG kommt grundsätzlich auch im aktienrechtlichen Spruch(stellen)verfahren nach § 306 AktG in Betracht (OLG Düsseldorf - 19 W 1/97 - OLG R 1998, 56, 58).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2018 - 26 W 1/18

    Bewertung eines Versicherungsunternehmens

    Bei dieser Sachlage kommt es auf die Einwände gegen den Geschäftswert nicht an, weil als Beziehungswert nach "alter" Verfahrensweise der Bruchteil des gerichtlichen Geschäftswertes anzusetzen ist, der sich nach dem Verhältnis des jeweiligen Aktienbesitzes zu der Gesamtzahl der Aktien aller außenstehenden Aktionäre bemisst (vgl. schon OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschlüsse v. 3.02.2003 - I-19 W 1/96 (AktE) Rn. 7, 15, AG 2003, 640 f.; v. 20.11.2001 - I-19 W 2/00 (AktE) Rn. 18, AG 2002, 403; v. 7.10.1997 - 19 W 1/97 (AktE) Rn. 38, AG 1998, 39).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01

    Gesamtstreitwert bei mehreren Anfechtungsklagen - Vertretung durch verschiedene

    Trotz Identität des Streitgegenstands kann der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne der §§ 9, 10 BRAGO von demjenigen der gerichtlichen Tätigkeit abweichen (für den vergleichbaren Fall des Geschäftswerts der anwaltlichen Tätigkeit im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren nach § 306 AktG vgl. BGH AG 1999, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1649; OLG Zweibrücken AG 1995, 41).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2018 - 26 W 10/17

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen

    Als Beziehungswert ist nach "alter" Verfahrensweise der Bruchteil des gerichtlichen Geschäftswertes anzusetzen, der sich nach dem Verhältnis des jeweiligen Aktienbesitzes zu der Gesamtzahl der Aktien der außenstehenden Aktionäre bemisst (vgl. schon OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschlüsse v. 3.02.2003 - I-19 W 1/96 AktE Rn. 7, 15, AG 2003, 640 f.; v. 20.11.2001 - I-19 W 2/00 AktE Rn. 18, AG 2002, 403; v. 7.10.1997 - 19 W 1/97 Rn. 38, AG 1998, 39).
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