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   BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97   

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BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97 (https://dejure.org/1997,2786)
BayObLG, Entscheidung vom 22.12.1997 - 1Z BR 138/97 (https://dejure.org/1997,2786)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Dezember 1997 - 1Z BR 138/97 (https://dejure.org/1997,2786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft des Nachlasses; Irrtum über die Zugehörigkeit des übertragenen Vermögens zum Nachlass; Verspätung der Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft; Wirksamkeit der Anfechtung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft bei Irrtum über Sittenwidirgkeit vertraglicher Vermögensübertragung - Anfechtungsfrist bei Vorprozeß über Sittenwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 797
  • DNotZ 1999, 78
  • FamRZ 1998, 924
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der

    Auszug aus BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97
    Bloßes Kennenmüssen genügt ebensowenig wie das Vorliegen von Verdachtsgründen (vgl. BGH WM 1973, 751; BAG NJW 1984, 447), Andererseits muß der Anfechtende über das Anfechtungsrecht als solches nicht unterrichtet sein (vgl. Hamm OLGZ 85, 286/289).
  • BGH, 08.03.1961 - V ZR 24/60
    Auszug aus BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97
    Kenntnis vom Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, daß seine Erklärung eine andere Bedeutung oder Wirkung hatte, als er ihr beilegen wollte (vgl. BGH WM 1961, 785/786; RG 82, 223).
  • LAG Bremen, 31.08.1983 - 2 Ta 72/83

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Festsetzung einer Abfindung; Erinnerung

    Auszug aus BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97
    Bloßes Kennenmüssen genügt ebensowenig wie das Vorliegen von Verdachtsgründen (vgl. BGH WM 1973, 751; BAG NJW 1984, 447), Andererseits muß der Anfechtende über das Anfechtungsrecht als solches nicht unterrichtet sein (vgl. Hamm OLGZ 85, 286/289).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Verkehrswesentlich sind dabei wertbildende Faktoren von besonderem Gewicht, die im Verhältnis zur gesamten Erbschaft eine erhebliche und für den Wert des Nachlasses wesentliche Bedeutung haben (vgl. Siegmann/Höger, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. Mai 2016, § 1954 Rn. 8; BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 1999, 1Z BR 113/98 - zitiert nach juris; NJW-RR 1999, 590; ZEV 1998, 430).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    Dagegen setzt die Kenntnis vom Anfechtungsgrund nicht voraus, dass der Anfechtende auch über sein Anfechtungsrecht als solches unterrichtet ist und dass die Anfechtung auch durchgreift (allg.M., vgl. zu Vorstehendem BayObLG FamRZ 1998, 924/925; zu § 1956 BGB: OLG Hamm OLGZ 1985, 286/289; Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl., § 1954 Rdn. 10; Staudinger/Otte a.a.O. Rdn. 14; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 121 Rdn. 2; Palandt/Edenhofer a.a.O. § 1954 Rdn. 5 m.w.N.).

    Wie dargelegt, setzt die erforderliche Kenntnis vom Anfechtungsgrund voraus, dass der Anfechtende die maßgeblichen Umstände hinreichend zuverlässig erfährt, wobei bloßes Kennenmüssen oder bloße Verdachtsgründe nicht genügen, andererseits aber auch keine volle Überzeugung erforderlich ist (s.o. und BayObLG FamRZ 1998, 924/925).

  • KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines

    Auch wenn gegen den Ausgangsbeschluss Beschwerde eingelegt war, hatte der Beteiligte zu 4) zuverlässige Kenntnis; denn diese setzt nicht voraus, dass letzte Gewissheit darüber besteht, ob ein Beschluss über die Instanzen hinweg Bestand haben wird, zumal ein Beschluss im Erbscheinsverfahren nicht in Rechtskraft erwächst (OLG Frankfurt a.a.O. Rn. 30 ff.; BayObLG NJW-RR 1998, 797 Rn. 21 f.).
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Die Ausschlagungsfrist konnte deshalb nach der Rechtsauffassung der Kammer im vorliegenden Fall nicht vor der Ausschöpfung des Rechtsweges beginnen (vgl. Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13 a.E.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2008 - I-7 U 2/07, Rn. 6ff. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2021 - I-3 Wx 197/20, Rn. 20 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2017 - I-7 U 37/16 nach juris; BayOLG, Beschluss v. 22.12.1997 - 1Z BR 138/97 nach juris; KG, Beschluss v. 16.03.2004 - 1 W 120/01; für hier unklar: OLG Hamm, Beschluss v. 18.03.2004 - 15 W 38/04, Rn. 16ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Dementsprechend hat auch das BayObLG (NJW-RR 1998, 797 ff), angenommen, dass die Kenntnis von der Anfechtbarkeit der Erbausschlagung durch das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess selbst dann vermittelt werde, wenn Berufung eingelegt werde.
  • OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20

    Anfechtung der Ausschlagung bei Irrtum über die Person des Nächstberufenen

    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 7 U 37/16

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen unrichtiger Vorstellungen des Erben

    Die Kenntnis einer erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung, aus deren Begründung sich der Anfechtungsgrund entnehmen lässt, führt zum Beginn der Anfechtungsfrist (BayObLG NJW-RR 1998, 797; Leipold in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 1954 Rn. 22; Staudinger/Otte, BGB Neubearbeitung 2008, § 1954 Rn. 21; Palandt-Weidlich, BGB, 76. Auflage, § 1954 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2023 - 14 W 144/21

    Eigenschaftsirrtumsanfechtung bei Irrtum über Nachlassbestand (hier: wegen in

    Kenntnis vom Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, dass seine Erklärung eine andere Wirkung hatte, als er ihr beilegen wollte (BayObLG, Beschluss vom 22.12.1997 - 1Z BR 138/97, beck-online; Grüneberg/Weidlich, a. a. O., § 1954 Rn. 7).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04

    Bauvertrag: Auftragserteilung durch Rückübersendung eines vom Unternehmer

    Bloßes Kennenmüssen genügt nicht, eben so wenig das Vorliegen von Verdachtsmomenten (BGH WM 73, 751; BAG NJW 84, 446; BayObLG NJW-RR 98, 797).
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