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   OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96   

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https://dejure.org/1997,5589
OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96 (https://dejure.org/1997,5589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.1997 - 22 U 201/96 (https://dejure.org/1997,5589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 22 U 201/96 (https://dejure.org/1997,5589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852
    Verjährung eines Anspruchs wegen Schädigung durch Holzschutzmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 1 O 30/96
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1244
  • VersR 1997, 1241
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96
    Bei besonders verwickelter und zweifelhafter Rechtslage können ausnahmsweise auch erhebliche rechtliche Zweifel bis zu ihrer Klärung die Kenntnis ausschließen (vgl. BGH DB 1974, 427).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96
    Dies ist anzunehmen, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage ist, gegen eine bestimmte Person - und sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - eine erfolgversprechende, wenn auch nicht risikolose, Schadensersatzklage zu erheben (vgl. BGH NJW 1988, 1146).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 3 U 269/19

    VW-Dieselskandal: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für deliktische

    Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).
  • LG Köln, 23.05.2014 - 37 O 268/10
    Soweit sich der Beklagte demgegenüber auf ein Urteil des OLG Köln, veröffentlicht in OLGR 1997, 124 ff, beruft, liegt dort ein anderer Sachverhalt vor.
  • OLG Köln, 23.03.2007 - 19 U 162/06

    Verjährung in Überleitungsfall bei arglistig verschwiegenen Mängeln

    Zum einen wird die einmal bestehende Kenntnis des Gläubigers, die hier zumindest als Verdacht vorlag, welchen der Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung zum Vorliegen eines Mangels bei mit dem Verdacht einer Gesundheitsgefährdung behafteten Lebensmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 14.6.1972 - VIII RZ 75/71, in: NJW 1972, 1462, 1463) selbst als ausreichend erachtet, nicht dadurch wieder ausgeräumt, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit in Abrede stellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.2.1997 - 22 U 201/96, in: NJW-RR 1998, 1244) oder - wie die Beklagte - wahrheitswidrige Erklärungen abgibt.
  • OLG Frankfurt, 17.06.2020 - 3 U 19/20

    VW-Dieselskandal: Verjährung von Ansprüchen des Käufers

    Dem Verjährungsbeginn steht auch nicht entgegen, dass ein Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1244).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2021 - 3 U 165/20

    VW-Dieselskandal: Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche

    Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08

    Pflichten des Anlageberaters

    Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen nicht beweisen kann (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 199 Rdziff. 27; OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241; vgl. auch BGH NJW 1975, 1466).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen für Beratungsfehler aus

    Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).
  • LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).
  • LG Wiesbaden, 10.12.2019 - 4 O 49/19

    Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges

    Dem Verjährungsbeginn steht auch nicht entgegen, dass ein Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1244; Ellenberger/Palandt 78. Aufl. § 199 Rz. 28).
  • LG Freiburg, 27.03.2020 - 8 O 152/19

    Verjährungsbeginn in so genannten Dieselskandal-Fällen

    Dass die Beklagte - aus nachvollziehbarem Interesse - diese Qualifikation der Software bis heute abstreitet, ist unerheblich, denn die Kenntnis des Gläubigers entfällt grundsätzlich nicht dadurch, dass der Schuldner seine Verantwortung abstreitet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 1997 - 22 U 201/96 -, Rn. 16, juris).
  • LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
  • OLG Frankfurt, 07.12.1998 - 3 UF 173/98
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