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   OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 10 U 25/96   

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https://dejure.org/1997,14585
OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 10 U 25/96 (https://dejure.org/1997,14585)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.1997 - 10 U 25/96 (https://dejure.org/1997,14585)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 1997 - 10 U 25/96 (https://dejure.org/1997,14585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 25
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98

    Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee

    Daß der Beklagten als Vertreiberin der Plastik-Saugerflasche ebenso wie deren Herstellerin eine solche Instruktionspflicht oblag, hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteile vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - VersR 1994, 439, 440 und vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - NJW 1995, 1286, 1289; siehe auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 25, 26 f. mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Januar 1998 - VI ZR 126/97 -).

    Eine Verpflichtung, generell auch vor einem Dauernuckeln von Getränken wie etwa Milch, ungesüßten Arzneitees oder Mineralwasser zu warnen, bestand für die Beklagte nicht; ein solches Gebot würde eine Überspannung der Verkehrssicherungspflicht darstellen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 25, 27 mit NA-Beschluß des erkennenden Senats vom 27. Januar 1998 - VI ZR 126/97 -).

  • LG Hamburg, 02.07.2008 - 317 O 347/07

    Gewährleistungsbürgschaft: Fortbestand bei Untergang einer Bau-GmbH als

    Diese Akzessorietät hat zur Folge, dass grundsätzlich nach § 767 BGB mit dem Erlöschen der Hauptschuld der Bürge frei wird, und zwar auch dann, wenn die Hauptschuld infolge des Untergangs des Hauptschuldners erlischt (vgl. BGHZ 82, 323; BGHZ 153, 337; OLG Saarbrücken, OLGR 07, 533; KG, NJW-RR 99, 25; KGR 02, 294).

    Ein solcher Fall liegt anerkanntermaßen vor, wenn der Untergang des Hauptschuldners auf dessen Vermögensverfall beruht und die Hauptschuldner-GmbH wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht wird (BGHZ 82, 323; BGHZ 153, 337; OLG Saarbrücken, OLGR 07, 533; KG, NJW-RR 99, 25).

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99

    Verlust einer Haftungsbegrenzung ; Anspruch auf Schadensersatz ; Inanspruchnahme

    a) Grobe Fahrlässigkeit liegt wie das LG zu Recht ausgeführt hat vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (zuletzt etwa BGH NJW-RR 1999, 25 1= TranspR 1999, 19 ff. unter 112 m. w. N.).
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