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   OLG München, 15.03.2000 - 12 UF 1742/99   

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https://dejure.org/2000,9700
OLG München, 15.03.2000 - 12 UF 1742/99 (https://dejure.org/2000,9700)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2000 - 12 UF 1742/99 (https://dejure.org/2000,9700)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2000 - 12 UF 1742/99 (https://dejure.org/2000,9700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines vor dem Familiengericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt; Beurteilung nach den aus Treu und Glauben abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Aufnahme einer Berufstätigkeit der ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1243
  • NJW-RR 2002, 1367 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 1286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08

    Unterlassungsanspruch eines ehemaligen RAF-Terroristen zur Verbreitung seines

    Gleiches gilt, wenn der Geschäftswille der Parteien auf der gemeinschaftlichen Erwartung vom Fortbestand einer bestimmten Rechtslage aufgebaut war (BGHZ 58, 355 [362ff.] = NJW 1972, 1577 [1579]; BGH NJW 1983, 1548 = FamRZ 1983, 569 [573]; BGH DtZ 1994, 371 = FamRZ 1994, 562 [564]; BGH FamRZ 1995, 665 [666]; BGH NJW-RR 2000, 1243 [1244]; BGH NJW-RR 2001, 3618 [3620]).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2001 - 2 UF 212/00

    unzumutbare Erwerbstätigkeit, Eheprägung, Differenzmethode

    Der BGH hat bisher die Auffassung vertreten, dass Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägen, da sie jederzeit durch Aufgabe der Tätigkeit wegfallen können und daher nicht für die Bedarfsbemessung zugrunde zu legen sind; die anrechenbaren Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit wurden auf den errechneten Bedarf im Wege der Anrechnungsmethode angerechnet (vgl. hierzu etwa BGH FamRZ 1983, 146, 149; FamRZ 1998, 1501), was regelmäßig dazu führt, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte sich schlechter stellt als bei Anwendung der Differenzmethode (zur Kritik an dieser Rechtsprechung vgl. etwa Büttner, NJW 2001, 3244, 3245; Gerhardt, FuR 2001, 433, 435; Miesen, Sonderheft Forum Familienrecht 2001, S. 11; OLG München NJW-RR 2000, 1243, 1245).
  • AG Besigheim, 13.06.2001 - 2 F 368/01

    Abänderung eines Vergleichs hinsichtlich Unterhaltsverpflichtungen; Anspruch auf

    Das Gericht geht insoweit im Ergbnis von hälftiger Anrechenbarkeit aus (zum Ganzen: BGH FamRZ 1983, Seiten 146 ff. = NJW 1983, Seiten 933 ff.; im übrigen aber: Hammer Leitlinien Nr. 32, OLG München NJW-RR 2000, Seiten 1243, 1245).
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