Rechtsprechung
BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 186/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Notare Bayern , S. 73
Bayerisches Fischereigesetz Art. 9, 13, 14; Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Bergwerkseigentum und von Fischereirechten § 6 Abs. 1
Eintragung eines selbstständigen Fischereirechts - Deutsches Notarinstitut
Bayerisches Fischereigesetz Art. 9, 13, 14
Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Voraussetzungen für die Eintragung eines selbstständigen Fischereirechts als Grundstücksbelastung in das Grundbuch; Begründung eines selbstständigen Fischereirechts eines Eigentümer eines Gewässers; Maßgeblichkeit der Eignung des Gewässereigentümers für die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbständiges Fischereirecht als Grundstücksbelastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Fischereirecht und Fischerei-GB
Verfahrensgang
- LG München II, 10.12.1999 - 6 T 6851/99
- BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 186/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1327
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Wiesbaden, 08.09.1999 - 92 C 2998/99
Auszug aus BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 186/99
Wegen der Einzelheiten des vorangegangenen Verfahrens wird auf den genannten Senatsbeschluß (Bay0bLGZ 1999, 245 = NJW-RR 2000, 28 = BayVB1.2000, 92) Bezug genommen.
- BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 166/03
Selbständiges Fischereirecht als Grundstücksbelastung
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 wurde mit Senatsbeschluss vom 15.6.2000 (= NJW-RR 2000, 1327) mit der Begründung zurückgewiesen, im Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts (10.12.1999) seien die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung und die Eintragung eines selbständigen Fischereirechts, nämlich die Erklärung des Gewässereigentümers vor einem bayerischen Notar und die Eintragung des Rechts auf dem Blatt des Grundstücks aufgrund dieser Erklärung, nicht erfüllt gewesen.