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OLG Hamm, 12.04.2000 - 10 UF 229/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang von Unterhaltsansprüchen des Hilfeempfängers auf Sozialhilfeträger - Anrechnung fiktiver Einkünfte - Leistungen der Unterhaltsvorschusskasse - Geltendmachung des Unterhaltsanspruch durch Hilfeempfänger - Pflichten des Unterhaltsverpflichteten - Initiative zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 15.09.1999 - 40 F 83/99
- OLG Hamm, 12.04.2000 - 10 UF 229/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1462
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97
Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2000 - 10 UF 229/99
Es besteht auch kein sachlich gerechtfertigter Grund, diese Rechtslage anders zu beurteilen, soweit aus sozialhilferechtlichen Gründen ein Übergang des Unterhaltsanspruches auf die Träger des Unterhaltsvorschusses und der Sozialhilfe ausscheidet (vgl. BGH, NJW 99, 2365, 2368). - OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 6 UF 194/97
Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2000 - 10 UF 229/99
Deshalb findet ein Übergang des Unterhaltsanspruches nach § 7 Abs. 1 UVG nicht statt, wenn dem Schuldner bei Zahlung des Unterhalts weniger als der Bedarf nach Sozialhilferecht verbleiben würde (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 99, 1020, 1021;… Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 6 Rdn. 576).
- OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 4 UF 109/00
Übergang von Unterhaltsansprüchen bei fiktiven Erwerbseinkünften eines …
Jedoch muß der Grundsatz, daß niemand durch die Erfüllung einer Unterhaltspflicht selbst sozialhilfebedürftig werden darf, auch im Rahmen des § 7 UVG geltend, da er letztlich aus dem Verfassungsrecht herzuleiten ist (so OLG Hamm NJW-RR 2000, 1462). - AG Saarbrücken, 06.09.2002 - 40 F 155/02
Anspruch auf Zahlung von rückständigem und laufendem Kindesunterhalt; …
(OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1020, 1021 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 6 UF 194/97] , OLG Hamm, Beschluss vom 12.4.00 - 10 UF 229/99, Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl., § 6 Rn 525, 576, jeweils unter Berufung auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG , aus denen folge, dass das Land, das Unterhaltsvorschuss gewähre, durch Geltendmachung des Unterhaltsanspruches gegen den Schuldner nicht dazu beitragen dürfe, dass dieser sozialhilfebedürftig werde).