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   BGH, 28.06.2002 - V ZR 188/01   

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https://dejure.org/2002,1544
BGH, 28.06.2002 - V ZR 188/01 (https://dejure.org/2002,1544)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2002 - V ZR 188/01 (https://dejure.org/2002,1544)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - V ZR 188/01 (https://dejure.org/2002,1544)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB a.F. § 463 Satz 2
    Kleiner Schadensersatz: Kein Ersatz der Finanzierungskosten für Minderungsbetrag

  • Wolters Kluwer

    Arglistige Täuschung - Käufer - Schadensberechnung - Behalten der Kaufsache - Ersatz des Minderwertes - Finanzierungskosten - Nichterfüllungsschaden - Hausgrundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Kreditkosten zusätzlich zum (kleinen) Schadensersatz; Nichterfüllungsschaden; Minderwert; Grundstückskauf; Verzugsschaden

  • Judicialis

    BGB a.F. § 463 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 463 S. 2
    Umfang des sog. kleinen Schadensersatzes; Erstattungsfähigkeit von Finanzierungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanzierungskosten als Nichterfüllungsschaden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    BGB § 463 S. 2 a. F. (§ 281 Abs. 1 BGB n. F.)
    Kleiner Schadensersatz: Kein Ersatz der Finanzierungskosten für Minderungsbetrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1593
  • ZIP 2002, 1811
  • MDR 2002, 1363
  • WM 2003, 152
  • DB 2002, 2433 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05

    Rücktrittsrecht nach Motorschaden trotz Nichteinhaltung der vorgesehenen

    Zu ersetzen sind vom Beklagten allerdings entsprechend dem früheren Rechtsverständnis bei einer Wandlung (heute Rücktritt; vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2003, Az. 28 U 40/03; LG Hagen NJW-RR 1994, 1260; LG Bochum NJW-RR 2002, 349; a.A. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Naumburg OLGR 2003, 87) oder sog. kleinem Schadensersatz (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1593; OLG Saarbrücken OLGR 1997, 17; Reinking/Eggert, 8. Aufl. 2003, Rn. 350 m.w.N.) grundsätzlich zunächst nur die zur Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich beim Beklagten verbleibenden Netto-Raten in jeweiliger Höhe von 145, 83 EUR, die sich gemäß dem nach der vorgelegten Kreditauskunft der T-Bank zwischen dem ausgezahlten Nettodarlehenbetrag von 10.500,00 EUR und der die Zinsen enthaltenden Darlehenssumme von 12.808.08 EUR bestehenden Verhältnis von 81, 98 % aus den monatlichen Bruttoraten von 177, 89 EUR ergeben.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21

    Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund einer unzulässigen

    Dann sind die entstandenen oder übernommenen Finanzierungskosten jedoch nicht erstattungsfähig (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 188/01 -, juris Rn. 3).
  • OLG Dresden, 24.08.2023 - 18a U 1969/22
    Wird ein Schaden daher in der Weise berechnet, dass die Kaufsache behalten werden soll und der Minderwert ersetzt verlangt wird, können etwaige Finanzierungskosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zusätzlich als Nichterfüllungsschaden erstattet verlangt werden (BGH, Urteil vom 28.6.2002, V ZR 188/01, beck-online).
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