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LG Regensburg, 07.11.2003 - 2 HKO 969/03 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 07.11.2003 - 2 HKO 969/03
- OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 3 U 3680/03
- BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvR 987/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1044
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung …
Erfüllt aufgrund dessen Rechtsanwältin B. nicht die Anforderungen, die sich aus § 7 Abs. 1 BORA an die Führung der Bezeichnung "Spezialistin für Mietrecht" ergeben, so kann dahinstehen, ob - wie die Verfügungsklägerinnen in Übereinstimmung mit dem OLG Nürnberg (NJW 2007, 1984, 1985; ebenso LG Dortmund a.a.O. und LG Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045) meinen - die Befähigung eines "Spezialisten" generell über diejenige eines vergleichbaren Fachanwalts hinausgehen müsse, weil das rechtsuchende Publikum diese Erwartungen hege. - LG Offenburg, 16.05.2007 - 5 O 120/06
Werbung - Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften
Spezialist im allgemeinen Wortsinn ist, wer eine Inanspruchnahme auf anderen Rechtsgebieten weitgehend ablehnt und dadurch - über einen längeren Zeitraum - Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt hat, die ihm gegenüber Wettbewerbern, auch gegenüber Fachanwälten, einen deutlichen Vorsprung verschaffen (Landgericht Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045). - BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvR 987/04 gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30. März 2004 - 3 U 3680/03 -, b) das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 7. November 2003 - 2HK O 969/03 (1) -, c) die Belehrung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg vom 5. März 2003 - W-2003-2 -.
- OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07 cc) Erfüllt aufgrund dessen Rechtsanwältin B. nicht die Anfor- derungen, die sich aus § 7 Abs. 1 BORA an die Führung der Bezeichnung ,,Spezialistin für Mietrecht" ergeben, so kann da- hinstehen, ob wie die Verfügungsklägerinnen in Übereinstim- mung mit dem OLG Nürnberg (NJW 2007, 1984, 1985; ebenso LG Dortmund aaO und LG Regensburg NJW-RR 2004, 1044, 1045) meinen die Befähigung eines ,,Spezialisten" generell über dieje- nige eines vergleichbaren Fachanwalts hinausgehen müsse, weil das rechtsuchende Publikum diese Erwartungen hege.