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OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rendsburg, 08.10.2003 - 23 (13) F 445/02
- OLG Schleswig, 01.06.2004 - 8 UF 213/03
- OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 3
- FamRZ 2005, 369
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78
Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03
Grundsätzlich ist sie Einkommensbestandteil (BGH FamRZ 1980, Seite 342, 344).
- BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10
Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines …
Das Oberlandesgericht Schleswig (FamRZ 2005, 369) hat hinsichtlich eines in Afghanistan eingesetzten Berufssoldaten die Auffassung vertreten, der Einsatz in einem Krisengebiet gehöre zwar zum Berufsbild eines Soldaten; im Hinblick auf die immaterielle Belastung und den Verzicht auf die gewohnten Lebensverhältnisse im Vergleich zu denen in einem Militärlager im Krisengebiet sei aber ein Abschlag in Höhe der Hälfte des Zuschlags gerechtfertigt. - OLG Dresden, 10.10.2013 - 22 UF 818/12
Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags eines in einem Krisengebiet …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Auslandszuschläge, die Soldaten für ihre Beteiligung an Auslandseinsätzen in Krisen- oder Kriegsgebieten erhalten, aufgrund der mit dem Einsatz verbundenen Gefahren und Erschwernisse nur mit einem Bruchteil zum unterhaltsrelevanten Einkommen des Soldaten gezählt werden; Abschläge von 1/3 bis 1/2 werden je nach Gefahrenlage anrechnungsfrei belassen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.06.2004, 8 UF 213/03, NJW-RR 2005, 3 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2009, NJW-RR 2010, 508 ff., 5 UF 118/09). - OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines …
Bezogen auf den Einsatz von Soldaten in Afghanistan und Bosnien hat das OLG Schleswig (FamRZ 2005, 369) den Auslandsverwendungszuschlag zwar als Einkommen angesehen, aber jeweils nur zur Hälfte angerechnet.
- OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
Höhe des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Herabsetzung auf den angemessenen …
Das OLG Schleswig hat in einem Urteil vom 29.06.2004 - 8 UF 213/03 - (FamRZ 2005, 369) im Ergebnis den AVZ aus einem Einsatz in Afghanistan und Bosnien jeweils zur Hälfte angerechnet und sich zur Begründung auf eine Entscheidung des BGH vom 16.01.1980 - IV ZR 115/78 (FamRZ 1980, 342 [344]) zum Auslandszuschlag nach § 55 BBesG berufen, wonach der Zuschlag grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen sei, soweit dem nicht ein konkreter Mehraufwand gegenübersteht. - OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
Verwirkungsfolgen bei Betreuungsunterhalt
Die hohen Auslandsverwendungszuschläge hat der Kläger teilweise für Unterhaltszwecke einzusetzen (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, FamRZ 2005, 369). - OLG Hamm, 14.05.2009 - 6 UF 225/08
Anrechnung der Härtezulage und einer Überstundenpauschale bei der Berechnung des …
Der Senat hält es unter Würdigung sämtlicher genannter Gesichtspunkte daher für geboten, die Härtezulage nur zu 1/2 in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen und sie im Übrigen anrechnungsfrei zu lassen (vgl. zu einer hälftigen Anrechnung auch das Urteil des OLG Schleswig FamRZ 2005, 369). - OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
Ehegattenunterhalt: Anrechnung eines Auslandsverwendungszuschlags bei der …
Bezogen auf den Einsatz von Soldaten in L1 und L2 hat das OLG Schleswig (FamRZ 2005, 369) den Auslandsverwendungszuschlag zwar als Einkommen angesehen, aber jeweils nur zur Hälfte angerechnet. - OLG Jena, 19.01.2015 - 1 UF 649/13
Berücksichtigung eines Auslandsverwendungszuschusses eines Soldaten in …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Auslandszuschläge, die Soldaten für ihre Beteiligung an Auslandseinsätzen in Krisen- oder Kriegsgebieten erhalten, aufgrund der mit dem Einsatz verbundenen Gefahren und Erschwernisse nur mit einem Bruchteil zum unterhaltsrelevanten Einkommen des Soldaten gezählt werden; Zuschläge werden je nach Gefahrenlage anrechnungsfrei belassen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2005, 3 ff.: zu ½ anrechnungsfrei; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 508 ff.: zu 2/3 anrechnungsfrei). - OLG Koblenz, 08.10.2007 - 7 UF 455/07
Berechnung des Unterhalts in einem mehrstufigen Mangelfall
Wie auch in der vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Schleswig (FamRZ 2005, 369) ausgeführt ist, sind Zulagen für Auslandseinsätze grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen, wobei allerdings konkreter Mehrbedarf vorweg abzusetzen ist (BGH FamRZ 1980, 342, 344; OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2000, 1154).