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   LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 S 5/05   

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https://dejure.org/2005,12173
LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 S 5/05 (https://dejure.org/2005,12173)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01.09.2005 - 2 S 5/05 (https://dejure.org/2005,12173)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01. September 2005 - 2 S 5/05 (https://dejure.org/2005,12173)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Dortmund, 22.08.2003 - 128 C 5745/03

    Auch an den Schutz bei Zeckenbiss denken!

    Auszug aus LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 S 5/05
    Die entgegenstehende Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund NJW-RR 2003, 1680 ist - soweit ersichtlich - vereinzelt geblieben.
  • OLG Koblenz, 25.11.2003 - 10 U 44/03

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 S 5/05
    Dementsprechend wird nach weitaus überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der Biss einer Zecke unter den Ausschluss nach § 2 II (3) AUB 88 subsumiert (OLG Koblenz, Beschluss vom 09.10.2003, r + s 2004, 298; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.2003, Versicherungsrecht 2005, 493; Grimm AUB 3. Auflage, § 2 Rdnr. 80 ff.; Versicherungsrechts-Handbuch/Mangen § 47 Fußnote 282).
  • OLG Koblenz, 09.10.2003 - 10 U 44/03

    Inhalt der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 S 5/05
    Dementsprechend wird nach weitaus überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der Biss einer Zecke unter den Ausschluss nach § 2 II (3) AUB 88 subsumiert (OLG Koblenz, Beschluss vom 09.10.2003, r + s 2004, 298; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.2003, Versicherungsrecht 2005, 493; Grimm AUB 3. Auflage, § 2 Rdnr. 80 ff.; Versicherungsrechts-Handbuch/Mangen § 47 Fußnote 282).
  • OLG Hamm, 23.02.2007 - 20 U 237/06

    Zu den Anforderungen an eine Ausschluss- bzw Geringfügigkeitsklausel in den

    Dieser Wiederausschluss vom Wiedereinschluss erfasst auch Zeckenbisse, denn die durch sie verursachten Verletzungen haben für sich genommen keinen Krankheitswert und bedürfen keiner ärztlichen Behandlung (Senat, Beschluss vom 05.05.2006 - 20 U 63/06; Senat, Beschluss vom 23.11.2005 20 U 183/05, veröffentlicht bei BeckRS 2006, 09706 und JURIS; OLG Koblenz, r+s 2004, 298 und VersR 2005, 493; LG Dortmund, NJW-RR 2006, 102; LG Düsseldorf, r+s 2005, 475; Grimm, Unfallversicherung, 4. Auflage 2006, § 2, Rn. 87; Prölss/Martin/Knappmann, 27. Auflage 2004, AUB 94, § 2, Rn. 36).
  • LG Dortmund, 08.12.2005 - 2 O 123/05

    Arbeitsunfähigkeit nach dem Stich eines Insektes; Übertragung von Borreliose

    Dieses Urteil, welches ohnehin zu einem anderen, in den hier interessierenden Teilen nicht inhaltsgleichen Bedingungswerk ergangen ist, vermag nicht zu überzeugen (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 01.09.2005, Aktenzeichen 2 S 5/05, dokumentiert unter nrwe.de).
  • LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12

    Rechtmäßigkeit der Geltendmachung eines Versicherungsfalls aus Anlass der

    Soweit der Entscheidung des erkennenden Gerichts v. 1.9.2005 -2 S 5/05- r+s 2006, 253- entnommen werden kann, dass auch die fehlende Durchtrennung der Hautschichten für die Qualifizierung einer Hautverletzung als geringfügig maßgeblich sein soll, hält das Gericht daran nicht fest.
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 212/06

    Zeckenbiss, Infektion, Meningitis

    Dementsprechend hat die erkennende Kammer wiederholt entschieden, dass der Biss einer Zecke dem Ausschluss in § 2 II (3) AUB 88/94 unterfällt (vgl. Kammer, Urteil vom 01.09.2005 - 2 S 5/05 = NJW-RR 2006, 102 = r+s 2006, 253; Urteil vom 15.12.2005 - 2 O 151/05; vgl. Kammer, Urteil vom 08.12.2005 - 2 O 123/05 = r+s 2006, 254 zu den AUB 61).
  • AG Nürnberg, 29.12.2011 - 23 C 6287/11
    Grundsätzlich ist der Geschädigte nicht verpflichtet, "Marktforschung" zu betreiben und mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 102), Der Schädiger hat dem Geschädigten die Kosten des Sachverständigengutachtens zur Schadensfeststeliuhg regelmäßig selbst dann zu ersetzen, wenn dies objektiv ungeeignet ist oder die Kosten des Sachverständigen übersetzt sind (vgl. Palandt BGB, 69. Auflage, § 249, Rn, 68).
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