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   OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05   

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https://dejure.org/2005,7990
OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05 (https://dejure.org/2005,7990)
OLG München, Entscheidung vom 12.09.2005 - 34 Wx 54/05 (https://dejure.org/2005,7990)
OLG München, Entscheidung vom 12. September 2005 - 34 Wx 54/05 (https://dejure.org/2005,7990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 § 22 Abs. 1
    Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heckenrückschnitt: Pflegemaßnahme oder bauliche Veränderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung in Abgrenzung zu Pflegemaßnahmen; Heckenrückschnitt in einer Wohnungsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Grundlagen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung einer Wohnungsanlage; Beauftragung eines Mitgliedes der Kammer ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Thuja-Hecke - Wohnungseigentümer verlangt radikalen Rückschnitt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 88
  • NZM 2006, 828
  • ZMR 2005, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    Auszug aus OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
    Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung in Abgrenzung zu Pflegemaßnahmen (Ergänzung zu BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2 Z BR 249/03 = NJW-RR 2004, 1378).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat durch Beschluss vom 18.3.2004 (2Z BR 249/03, NJW-RR 2004, 1378) die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und den angefochtenen Eigentümerbeschluss zu TOP 7 insoweit für ungültig erklärt, als Gegenstand die Erhebung einer Sonderumlage war.

  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

    Auszug aus OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
    Allein der zeitliche Abstand zwischen der Verhandlung und der Beschlussfassung zwingt nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung (BayObLG ZMR 2004, 764/765; KG NJW-RR 1994, 278).
  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

    Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen -

    Auszug aus OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
    Allein der zeitliche Abstand zwischen der Verhandlung und der Beschlussfassung zwingt nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung (BayObLG ZMR 2004, 764/765; KG NJW-RR 1994, 278).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 254/03

    Gebot der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten und Ablehnung einer

    Auszug aus OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
    Die in § 44 Abs. 1 WEG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG NJW-RR 2004, 804) vorgeschriebene mündliche Verhandlung bezweckt die Förderung der Sachaufklärung, die Gewährung rechtlichen Gehörs und das Hinwirken auf eine gütliche Einigung (vgl. BayObLGZ 1973, 145/148).
  • BayObLG, 08.06.1973 - BReg. 2 Z 19/73
    Auszug aus OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
    Die in § 44 Abs. 1 WEG auch für das Beschwerdeverfahren (BayObLG NJW-RR 2004, 804) vorgeschriebene mündliche Verhandlung bezweckt die Förderung der Sachaufklärung, die Gewährung rechtlichen Gehörs und das Hinwirken auf eine gütliche Einigung (vgl. BayObLGZ 1973, 145/148).
  • OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07

    Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer

    Desgleichen wurde der Rückschnitt einer Hecke als eine nach § 22 WEG zu beurteilende Veränderung angesehen, wenn die Sichtschutzfunktion der Hecke dadurch entfällt und bei dem Rückschnitt Kahlstellen entstehen, die die Hecke unansehnlich machen (OLG München NJW-RR 2006, 88; BayObLG NJW-RR 2004, 1378 - beide Entscheidungen betreffen dieselbe Hecke).
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