Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen einen angedrohten Rückbau einer Grundstückszufahrt bzw. eines Stellplatzes im Wege der Selbsthilfe: Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach Antragsrücknahme; possessorischer Verfügungsanspruch des langjährigen mittelbaren ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenseitige Aufhebung der Kosten bei Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Rechtshängigkeit; Eintritt der Rechtshängigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren mit Eingang des entsprechenden Antrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.09.2006 - 15 O 294/06
- OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 527
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hechingen, 04.10.2002 - 3 O 66/02
(Kostenentscheidung bei Rücknahme eines einstweiligen Verfügungsantrags vor …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06
Der Zweck des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO rechtfertigt es daher, diese Vorschrift auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt zumindest entsprechend anzuwenden (vgl. dazu auch LG Bonn, Urteil vom 31.08.2004 Az.: 11 O 85/04 und LG Hechingen, Urteil vom 04.10.2002, Az.: 3 O 66/02, recherchiert in Juris). - LG Bonn, 31.08.2004 - 11 O 85/04
Einstweilige Verfügung, Rücknahme vor Erlass
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06
Der Zweck des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO rechtfertigt es daher, diese Vorschrift auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt zumindest entsprechend anzuwenden (vgl. dazu auch LG Bonn, Urteil vom 31.08.2004 Az.: 11 O 85/04 und LG Hechingen, Urteil vom 04.10.2002, Az.: 3 O 66/02, recherchiert in Juris).
- OLG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 W 92/11
Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags …
cc) Zu Recht wird die Regelung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO auch im einstweiligen Verfügungsverfahren für anwendbar gehalten (KGR Berlin 2009, 514; OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 527; OLGR Frankfurt 2006, 266;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 920 Rn. 13). - KG, 07.04.2009 - 9 W 96/08
Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund eines nach Rechtshängigkeit eingetretenen erledigenden Ereignisses zurückgenommen, kommt eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu Gunsten des Antragstellers nicht in Betracht (Entgegen OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 527).Darüber hinaus besteht auch kein Anlass, die Regelung in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO - ungeachtet ihres eindeutigen und unmissverständlichen Wortlauts - auf die vorliegende Konstellation entsprechend anzuwenden (so aber OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 527, 528;… Schuschke, in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 935 Rn. 30;… zu Recht ablehnend hingegen Baumbach/Hartmann, ZPO, 67 Aufl., § 920 Rn. 8. f. u. 18, § 921 Rn. 6;… Musielak/Huber, ZPO, 6. Aufl., § 922 Rn. 10a).
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt - trotz der abweichenden Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW-RR 2007, 527, 528) zum Anwendungsbereich von § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO - nicht in Betracht, weil im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung der Instanzenzug gemäß § 542 Abs. 2 S. 1 ZPO beschränkt ist.
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 73/11
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
Es ist hier der im Beschluss vom 07.04.2009 geäußerten Ansicht des Kammergerichts (9. Zivilsenat, 9 W 96/08, veröffentlicht in MDR 2009, 765 ) zuzustimmen, wonach bei Eintritt des erledigenden Ereignisses nach Rechtshängigkeit des Verfügungsantrages es an der die analoge Anwendung einer gesetzlichen Bestimmung rechtfertigenden planwidrigen Regelungslücke fehlt (anders OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.11.2006, 10 W 74/06, veröffentlicht in NJW-RR 2007, 527). - LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12
Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags …
Entgegen der Auffassung des Beklagten ist hier der Weg zu einer Entscheidung nach dieser Vorschrift eröffnet (vgl. a. OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 527).