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   KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07   

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https://dejure.org/2009,10658
KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07 (https://dejure.org/2009,10658)
KG, Entscheidung vom 28.04.2009 - 1 W 129/07 (https://dejure.org/2009,10658)
KG, Entscheidung vom 28. April 2009 - 1 W 129/07 (https://dejure.org/2009,10658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung der deutschen Sprache nur unzureichend mächtigen Tochter der Betroffenen als Betreuerin

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehrenamtlicher Betreuer, Erforderlichkeit einer Betreuerstellung, Berufsbetreuer

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sprachschwierigkeiten sind bei Angehörigen kein Hinderungsgrund für Betreuungsübernahme!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angehöriger als Betreuer trotz Sprachschwierigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1452
  • FamRZ 2009, 1438
  • Rpfleger 2009, 454
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07
    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).

  • KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05

    Betreuungsrecht: Eignung zum Betreuer bei rechtskräftiger Verurteilung wegen

    Auszug aus KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07
    Die Beschränkung der Beschwerde auf die Auswahl der Person des Betreuers ist möglich und steht der Beschwerdebefugnis nicht entgegen (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 W 483/05 -, OLGReport 2006, 308 = FamRZ 2006, 889; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 9).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04

    Grundsätze bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07
    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).
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