Rechtsprechung
LG Dortmund, 20.11.2009 - 2 O 71/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Krankentagegeldversicherung, Kündigung, wichtiger Grund
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankentagegeldversicherung, Kündigung, wichtiger Grund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Begründetheit der fristlosen Kündigung einer Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer; Fristlose Kündigung eines Versicherungsnehmers bei Arbeitsaufnahme an wenigen Tagen während einer behaupteten Arbeitsunfähigkeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1258
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06
Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der …
Auszug aus LG Dortmund, 20.11.2009 - 2 O 71/07
Zu den Voraussetzungen für die Begründetheit der fristlosen Kündigung einer Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer ( Anschluß an BGH NJW-RR 2007, 1624; 2009 1189).Übt der Versicherte seine Tätigkeit im geringen Umfange tatsächlich aus, so ist es eine Frage der Gesamtabwägung, ob dies einen wichtigen Grund zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Folge hat (BGH, NJW-RR 2007, 1624; 2009, 1189).
- OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
Krankheitskostenversicherung: Fristlose Kündigung wegen Täuschung des …
Auszug aus LG Dortmund, 20.11.2009 - 2 O 71/07
Dass die Klage vor dem erledigenden Ereignis begründet war, folgt bereits aus den vorstehenden Ausführungen zu I. Daneben hält die Kammer dafür, dass selbst bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung des Krankentagegeldtarifes nicht ohne weiteres auch die Kündigung eines daneben bestehenden Krankenkostentarifs möglich ist (Kammer, NOJZ 2007, 385 m. w. N. auch zu der Gegenauffassung; OLG Karlsruhe, r+s 2007, 24). - BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06
Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung; …
Auszug aus LG Dortmund, 20.11.2009 - 2 O 71/07
Übt der Versicherte seine Tätigkeit im geringen Umfange tatsächlich aus, so ist es eine Frage der Gesamtabwägung, ob dies einen wichtigen Grund zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Folge hat (BGH, NJW-RR 2007, 1624; 2009, 1189).
- LG Dortmund, 22.10.2010 - 2 O 382/09
Ansprüche eines Unfallversicherten gegen den Versicherer auf Zahlung einer …
Der Freistellungsanspruch wandelt sich in diesem Fall in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (BGH VersR 2004, 740); soweit sich aus der Entscheidung LG Dortmund NJW-RR 2010, 1258 (1259) etwas anderes ergeben kann, so hält die Kammer hieran nicht fest.