Rechtsprechung
LG Bremen, 21.06.2013 - 4 S 89/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kopftuch im Fitnessstudio - Aufforderung zur Abnahme
- lto.de (Kurzinformation)
LG Bremen zu Fitnessstudiovertrag - Kündigung wegen Kopftuch rechtens
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kopftuchverbot im Fitnessstudio - Ein sachlich begründetes Verbot diskriminiert muslimische Sportlerin nicht
- spiegel.de (Pressemeldung, 25.06.2013)
Kopftuchverbot im Fitnessstudio
- taz.de (Pressemeldung, 26.06.2013)
Fitnessstudio durfte Kundin mit Kopftuch kündigen - weil's nicht um die Religion ging
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen AGG - Kopftuchverbot im Fitnessstudio
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fitnessstudiovertrag darf bei Verstoß gegen das Kopftuchverbot gekündigt werden - Schadenersatz verpflichtende Diskriminierung nicht feststellbar
Verfahrensgang
- AG Bremen-Blumenthal, 30.01.2012 - 42 C 1005/10
- AG Bremen-Blumenthal, 30.01.2012 - 42 C 1105/10
- LG Bremen, 21.06.2013 - 4 S 89/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 206
Wird zitiert von ...
- LG München I, 04.05.2017 - 31 S 7910/16 ist es nicht zumutbar, mit jedem Kunden einzeln individuelle Teilzahungsmodalitäten auszuhandeln, denn dain läge ein unverhältnismäßiger Mehraufwand (insoweit LG Bremen, NJW-RR 2014, 206).