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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.1989 - 26 U 22/88   

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https://dejure.org/1989,5985
OLG Hamm, 18.01.1989 - 26 U 22/88 (https://dejure.org/1989,5985)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.1989 - 26 U 22/88 (https://dejure.org/1989,5985)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 26 U 22/88 (https://dejure.org/1989,5985)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 827
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01

    Rechtsnatur des zahnärztlichen Behandlungsvertrags, Honoraranspruch bei

    Zwar wäre der Senat berechtigt, den gesamten Rechtsstreit entsprechend § 540 ZPO "an sich zu ziehen", also umfassend zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 1987, 441, 442; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828; OLG Naumburg, OLG-Report 1997, 271).
  • OLG Naumburg, 13.12.1996 - 6 U 126/96

    Fristgerechte Berufungsbegründung per Telefax; Zulässigkeit der Entscheidung

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  • OLG Naumburg, 17.12.1996 - 7 U 196/95

    Wirksamkeit eines die Einziehung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters

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  • OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01

    Zulässigkeit eines erlassenen Teilurteils bezüglich eines Teils der

    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • OLG Hamm, 15.05.2000 - 13 U 131/99

    Verkehrsunfall; Unfallbeteiligter; Gesamtschuldner; Nebentäter; Teilurteil;

    Ein Teilurteil darf nur dann erlassen werden, wenn die Gefahr eines Widerspruchs zum Schlußurteil ausgeschlossen ist, wenn also die Entscheidung über den Teil des Rechtsstreits unabhängig davon ist, wie der Rechtsstreit über den Rest ausgeht (BGH NJW 97, 2184; NJW 89, 2821; NJW 87, 441; Hamm NJW-RR 89, 827).
  • OLG Brandenburg, 20.05.1999 - 12 U 131/98

    Kann Vertragsstrafenvorbehalt ausgeschlossen werden?

    Selbst wenn nämlich eine zur Aufrechnung gestellte und die Klageforderung der Höhe nach erreichende Forderung als insgesamt unbegründet, also gleichsam dem Grunde nach schon nicht gegeben, angesehen wird, so ist eine entsprechende Entscheidung hierüber gleichwohl gem. § 322 Abs. 2 ZPO nur insoweit der Rechtskraft fähig, als auch über die Klageforderung eine Entscheidung ergeht (OLG Hamm NJW-RR 1989, 827, 828).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.04.1988 - 5 U 112/88   

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https://dejure.org/1988,6504
OLG Koblenz, 07.04.1988 - 5 U 112/88 (https://dejure.org/1988,6504)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.04.1988 - 5 U 112/88 (https://dejure.org/1988,6504)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. April 1988 - 5 U 112/88 (https://dejure.org/1988,6504)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 827
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 315/10

    GmbH: Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses bei Divergenz zwischen

    Diese Frage kann jedoch dahingestellt bleiben, da die Feststellungsklage in der Sache unbegründet ist, und es in Fällen wie dem Vorliegenden, in denen das Vorliegen von besonderen Rechtsschutzvoraussetzungen streitig ist, ausnahmsweise statthaft ist, die Zulässigkeit offen zu lassen und sachlich zu entscheiden (BGHZ 12, 308 ff. Rn. 11; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 827 Rn 30, jeweils zit. nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 256 Rn. 7).
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 10 Sa 828/14

    Zuständigkeit des Insolvenzverwalters bei Geltendmachung eines Anspruchs wegen

    Denn ist die Klage in der Sache bereits abweisungsreif, so ist es ausnahmsweise statthaft, die Frage des Feststellungsinteresses offen zu lassen und sachlich zu entscheiden (BGHZ 12, 308 ff. Rn. 11; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 827 Rn 30, jeweils zit. nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 256 Rn. 7).
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