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   OLG Frankfurt, 23.11.1989 - 16 U 151/88   

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https://dejure.org/1989,3803
OLG Frankfurt, 23.11.1989 - 16 U 151/88 (https://dejure.org/1989,3803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.1989 - 16 U 151/88 (https://dejure.org/1989,3803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 1989 - 16 U 151/88 (https://dejure.org/1989,3803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 172
  • NJW-RR 1991, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 13.12.2000 - 13 U 100/00

    Beweiswert einer Bankquittung

    Der Senat schließt sich dieser Würdigung an; sie entspricht den anerkannt hohen Anforderungen der Rechtsprechung an die Entkräftung des Beweiswertes einer Bankquittung (BGH NJW-RR 1988, 881; OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 172; OLG Köln, OLGR 1993, 230 = NJW 1993, 3079 = WM 1993, 1791 = ZIP 1993, 1156).
  • LAG Hamm, 25.02.2004 - 18 Sa 1594/03

    Arbeitsentgelt, Quittung, Erfüllung, Beweiswert einer handschriftlichen, nicht

    Wie eine solche ordnungsgemäße Quittung enthält auch die vom Kläger ausgestellte Quittung vom 04.05.2003 ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.1987 - 2 ZR 35/87 - NJW-RR 1988, 881; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.1989 - 10 U 151/88 - NJW-RR 1991, 172).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2001 - 23 U 163/00

    Beweiskraft von Ablichtungen einer öffentlichen Urkunde; Rechtsnatur einer

    Dieser ist zwar nicht erst dann geglückt, wenn die Empfangsbestätigung als unwahr erwiesen wird oder sich auch nur eine zwingende Schlussfolgerung gegen sie ergibt; erforderlich ist aber, dass die Überzeugung des Gerichts von der quittierten Tatsache zumindest erschüttert wird (BGH NJW-RR 1988, 881 mwN.; OLG Frankfurt NJW-RR 91, 172; OLG Köln NJW 1993, 3079, 3080).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 140/00

    Löschungsfähige Quittung

    Sie ist grundsätzlich dann erschüttert, wenn der Gläubiger den Nachweis führt, dass der Empfang der quittierten Leistung unwahrscheinlich ist (BGH NJW-RR 1988, 881; OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 172).
  • OLG Köln, 26.04.1993 - 2 U 188/92

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Bankkunden auf Auszahlung eines

    Eine Quittung enthält ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfanges und als solches ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache (BGH JR 1978, 417, 418; NJW-RR 1988, 881; OLG Franfurt NJW-RR 1991, 172).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 18 U 98/96

    Rechtsnatur einer Quittung über den Empfang der Sendung

    Dementsprechend ist verschiedentlich entschieden worden, daß der Beweiswert einer Bankquittung nur ausnahmsweise erschüttert werden kann, insbesondere nicht allein durch die Aussagen der am jeweiligen Vorgang beteiligten Bankmitarbeiter zu erschüttern ist (vgl. BGH NJW 88, 881; OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 172, 173; OLG Köln, ZIP 1993, 1156 ).
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