Weitere Entscheidung unten: LG Kassel, 19.12.1991

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   LG Berlin, 15.01.1992 - 81 T 890/91   

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https://dejure.org/1992,11440
LG Berlin, 15.01.1992 - 81 T 890/91 (https://dejure.org/1992,11440)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.1992 - 81 T 890/91 (https://dejure.org/1992,11440)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 81 T 890/91 (https://dejure.org/1992,11440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 831
  • Rpfleger 1992, 173
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 19.12.1991 - 1 S 479/91   

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https://dejure.org/1991,9855
LG Kassel, 19.12.1991 - 1 S 479/91 (https://dejure.org/1991,9855)
LG Kassel, Entscheidung vom 19.12.1991 - 1 S 479/91 (https://dejure.org/1991,9855)
LG Kassel, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 1 S 479/91 (https://dejure.org/1991,9855)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 831
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2001 - 23 W 50/00

    Voraussetzungen der Streitwerterhöhung aufgrund Hilfsaufrechnung

    Es ist vielmehr nur darauf abzustellen, welche konkrete Entscheidung das erstinstanzliche Gericht getroffen hat (LG Kassel, NJW-RR 92, 831 [832]).

    Entgegen einer vom 17. Zivilsenat vertretenen Rechtsauffassung (OLG Frankfurt, JurB 81, 243 [244]) richtet sich der Streitwert für den ersten Rechtszug somit nicht danach, welche Entscheidung im zweiten Rechtszug ergeht, da § 19 Abs. 3 GKG seinem Wortlaut nach keine rechtskräftige, sondern eine der Rechtskraft fähige Entscheidung verlangt (OLG Celle, JurB 85, 911, LG Kassel, NJW-RR 92, 831 [832]).

    Durch § 19 Abs. 3 GKG soll der durch die Hilfsaufrechnung bedingte Mehraufwand für das Gericht und die Prozeßbeteiligten entschädigt werden (OLG Celle, JurB 85, 911, LG Kassel, NJW-RR 92, 831 [832]), Mümmler, JurB 81, 250).

  • OLG Stuttgart, 17.09.2008 - 14 U 10/08

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches des Geschäftsführers einer GmbH unter

    Es kommt nicht darauf an, ob die Entscheidung auch tatsächlich rechtskräftig geworden ist (OLG Celle JurBüro 1985, 911; LG Kassel NJW-RR 1992, 831, 832).
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