Rechtsprechung
LG Berlin, 15.01.1992 - 81 T 890/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 831
- Rpfleger 1992, 173
Rechtsprechung
LG Kassel, 19.12.1991 - 1 S 479/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 831
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 02.04.2001 - 23 W 50/00
Voraussetzungen der Streitwerterhöhung aufgrund Hilfsaufrechnung
Es ist vielmehr nur darauf abzustellen, welche konkrete Entscheidung das erstinstanzliche Gericht getroffen hat (LG Kassel, NJW-RR 92, 831 [832]).Entgegen einer vom 17. Zivilsenat vertretenen Rechtsauffassung (OLG Frankfurt, JurB 81, 243 [244]) richtet sich der Streitwert für den ersten Rechtszug somit nicht danach, welche Entscheidung im zweiten Rechtszug ergeht, da § 19 Abs. 3 GKG seinem Wortlaut nach keine rechtskräftige, sondern eine der Rechtskraft fähige Entscheidung verlangt (OLG Celle, JurB 85, 911, LG Kassel, NJW-RR 92, 831 [832]).
Durch § 19 Abs. 3 GKG soll der durch die Hilfsaufrechnung bedingte Mehraufwand für das Gericht und die Prozeßbeteiligten entschädigt werden (OLG Celle, JurB 85, 911, LG Kassel, NJW-RR 92, 831 [832]), Mümmler, JurB 81, 250).
- OLG Stuttgart, 17.09.2008 - 14 U 10/08
Geltendmachung eines Abfindungsanspruches des Geschäftsführers einer GmbH unter …
Es kommt nicht darauf an, ob die Entscheidung auch tatsächlich rechtskräftig geworden ist (OLG Celle JurBüro 1985, 911; LG Kassel NJW-RR 1992, 831, 832).