Weitere Entscheidung unten: KG, 09.10.1991

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2492
BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91 (https://dejure.org/1991,2492)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91 (https://dejure.org/1991,2492)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 1991 - BReg. 2 Z 101/91 (https://dejure.org/1991,2492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines von einem anderen gestellten Antrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 150
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, eine verfahrensökonomisch unerwünschte Wiederholung von Verfahren aus rein formalen Gründen durch eine erneute Antragstellung, eine zwecklose und zeitraubende Häufung abweisender Entscheidungen und unnötige Kosten für die Beteiligten zu vermeiden (vgl. BGHZ 30, 220, 224 f; BayObLG WuM 1991, 627).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Der weitergehenden Rechtsansicht, dass jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG WE 1992, 138/139; BayObLG NJW-RR 1992, 150/151); diese Ansicht wäre nach Meinung des Senats auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979) nicht vereinbar.
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Der weitergehenden Rechtsansicht, dass jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG WE 1992, 138/139; BayObLG NJW-RR 1992, 150/151); diese Ansicht wäre nach Meinung des Senats auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979) nicht vereinbar.
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Dagegen könnte sprechen, dass die Frage, ob eine Verschlechterung des optischen Gesamteindrucks vorliegt, nach objektiven Maßstäben zu beurteilen ist (BayObLG NJW-RR 1992, 150; WE 1995, 125; Staudinger/Bub aaO § 22 Rdnr. 75 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02

    Wohnungseigentumssache: Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts;

    Um eine zwecklose Häufung abweisender Bescheide und überflüssige Kosten zu vermeiden, steht jedoch bei Zurückweisung eines Antrags einem Beteiligten bzw. Antragsberechtigten, der nicht Antragsteller ist, ein Beschwerderecht jedenfalls dann zu, wenn er wie hier im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung den Antrag noch wirksam hätte stellen können, also keine Antragsfrist zu beachten war (vgl. BayObLG WuM 1991, 627; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 19; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 6).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Der weitergehenden Ansicht, daß jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181, 182 - vgl. aber jetzt ZMR 1992, 458: "eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage"; KG NJW-RR 1992, 1232 ; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36) oder jede deutlich sichtbare optische Veränderung (so OLG Celle WuM 1995, 339, 340, das aber auch widersprüchlich auf eine "deutlich sichtbare optische Beeinträchtigung" abstellt) ein nicht hinzunehmender Nachteil sei, daß es also nicht auf eine nachteilige Veränderung ankomme, hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG aaO. und WuM 1991, 627; BayObLG WE 1992, 138, 139).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98

    Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Da die ihnen vom Nachlaßgericht - auch ohne Antragstellung - eingeräumte Miterbenstellung durch die Entscheidung des Landgerichts beseitigt worden ist, sind sie beschwert, zumal sie den entsprechenden Erbscheinsantrag noch im Zeitpunkt ihres Rechtsmittels hätten stellen können (vgl. BGH NJW 1993, 662 ; BayObLG NJW-RR 1992, 150 ).
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Rechtsprechung
   KG, 09.10.1991 - 24 W 1484/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5699
KG, 09.10.1991 - 24 W 1484/91 (https://dejure.org/1991,5699)
KG, Entscheidung vom 09.10.1991 - 24 W 1484/91 (https://dejure.org/1991,5699)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 24 W 1484/91 (https://dejure.org/1991,5699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwalterpflichten bei Brandschaden am Wohnungseigentum; Pflicht des Wohnungseigentümers zur Instandhaltung des Sondereigentums ; Pflicht des Verwalters zur Unterstützung des Wohnungseigentümers bei der Verfolgung seiner Ansprüche gegen den Feuerversicherer aus der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 150
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 14.07.2003 - 16 Wx 124/03

    Abwälzung der Eigenbeteiligung bei der Gebäudeversicherung für Wasserschäden auf

    Eine dennoch erfolgte Erweiterung des Versicherungsschutzes infolge einer (sog. verbundenen) Gebäudeversicherung auf das Sondereigentum hat nicht zur Folge, dass sich die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung als Gegenstand ordnungsgemäßer Verwaltung nach Eintritt des Versicherungsfalls auch auf das Sondereigentum erstreckt, denn die kombinierte Versicherung für das gesamte Gebäude erfolgt allein aus versicherungspraktischen Gründen (vgl. KG NJW-RR 92, 150).
  • BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97

    Haftung eines Verwalters für Wasserschäden

    Im Verhältnis zur Antragsgegnerin oblag es aber allein der Antragstellerin, für die Behebung der Schäden zu sorgen; dazu war sie als versicherte Person auch gegenüber dem Versicherer in der Lage (vgl. BayObLGZ 1996, 84/87 f.; KG WuM 1991, 707/708; Deckert ETW Teil 2 S. 2809).
  • LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14

    Wohnraummiete: Erforderlicher Zeitpunkt des Vorliegens des Kündigungstatbestandes

    Dies wäre mit dem Zweck des Gesetzes, dem Vermieter eine Kündigungsmöglichkeit für den Fall einzuräumen, dass die Kündigungsrückstände über einen längeren Zeitraum eine nicht mehr für zumutbar gehaltene Höhe erreichen, nicht vereinbar (LG Berlin, Urteil vom 27.09.1991, Az. 64 S 141/91, ZMR 1992, 34 f).
  • KG, 19.09.2007 - 24 W 35/07

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Wasserschaden im Sondereigentum

    Die Pflicht des Verwalters, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen zu treffen, bezieht sich allein auf das Gemeinschaftseigentum, nicht auf das Sondereigentum (KG NJW-RR 1992, 150 ff; BayObLG NJW-RR 1996, 58 ff; OLG Köln NZM 2003, 641 ff; Armbrüster ZMR 2003, 1 ff (6); Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, § 21 RN 148 m.w.N.).
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