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OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 13 U 173/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Landgang mit voreiligem Teppichkauf - Übertriebene Anpreisung eines türkischen Verkäufers lässt das Geschäft nicht auffliegen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1396
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.1991 - 3 StR 155/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 13 U 173/92
Nur wenn der Wert der Leistung des (angeblich) Täuschenden (hier: der Wert des Teppichs) hinter dem Wert der Gegenleistung des (angeblich) Getäuschten (hier: dem Kalifpreis, den der Beklagte zahlen soll) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (BGH NJW 1991, 2573;… Lackner, StGB, 20. Aufl. [1993], § 263 Rn. 36).
- OLG Düsseldorf, 26.10.1999 - 21 U 48/99
Anwendbarkeit deutschen Rechts und des HWiG auf den Kauf eines Teppichs in der …
Aus dem Vorstehenden folgt, daß der Vertrag dem türkischen Recht unterliegt, da er aufgrund des Sitzes der Klägerin als Verkäuferin in der Türkei mit diesem die engsten Verbindungen aufweist (vgl. auch den vergleichbaren Fall OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1396 f.) und die übrigen im Zusammenhag mit dem Vertragsschluß zu Tage getretenen Umstände die Vermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB nicht widerlegt haben. - OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 W 434/98
Vollstreckbarerklärung eines Teils eines ausländischen Schuldtitels
a) In Ermangelung einer Rechtswahl (Art. 27 EGBGB) bestimmt sich das anzuwendende Recht bei gewerblichen Kaufverträgen nach dem Ort der Niederlassung des Verkäufers (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 EGBGB; OLG Düsseldorf RIW 95, 54; NJW-RR 95, 1396;… Palandt-Heldrich BGB 59. Auflage 2000 EGBGB Art. 28 Rdz. 8). - OLG Naumburg, 31.03.1998 - 9 U 1489/97 Für Einreisen aus Drittstaaten gelten die allgemeinen Vorschriften der Art. 27, 28 EGBGB (vgl. hierzu auch die amtliche Begründung in BT-Dr. 10/504, S. 80, OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1396).