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   OLG Hamm, 12.08.2010 - I-15 Wx 63/10   

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https://dejure.org/2010,2656
OLG Hamm, 12.08.2010 - I-15 Wx 63/10 (https://dejure.org/2010,2656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.08.2010 - I-15 Wx 63/10 (https://dejure.org/2010,2656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. August 2010 - I-15 Wx 63/10 (https://dejure.org/2010,2656)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der eigenen Anlage durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine ordnungsgemäße Verwaltung bei dauerhaftem Erwerb von überschuldetem Sondereigentum durch Eigentümerverband ohne ausgleichenden Vermögenswert

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erwerb von Sondereigentum durch die Eigentümergemeinschaft als Verband entspricht grundsätzlich nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 6; WEG § 21
    Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der eigenen Anlage durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerb einer Vielzahl von Sondereigentumseinheit durch WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 10 Abs. 6, 21
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Erwerb von Sondereigentum (RA Daniela Scheuer; MietRB 2010, 363)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft: Wann ist er ordnungsmäßig? (IMR 2010, 479)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3586
  • MDR 2011, 94
  • NZM 2010, 823
  • ZMR 2011, 403
  • NJW-Spezial 2010, 705
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 18/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf Wohnungs- oder Teileigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Das kommt einer schlichten Entlassung aus dem Verband gleich und entspricht in wirtschaftlicher Hinsicht einem rechtlich nicht zulässigen (vgl. BGHZ 172, 338 = NJW 2007, 2547) Verzicht auf das Wohnungs- oder Teileigentum, der hier noch zusätzlich durch die Befreiung von allen in der Vergangenheit gegenüber der Gemeinschaft entstandenen Verpflichtungen prämiert werden soll.
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Dabei ist nicht nur auf Gesichtspunkte der Zweckdienlichkeit, sondern auch darauf abzustellen, ob die beschlossene Maßnahme einen Inhalt hat, der mit der Grundordnung des Gemeinschaftsverhältnisses vereinbar ist, oder ob er den danach zulässigen Rahmen der Verwaltung sprengt (BGHZ 115, 151, 155; BayObLGZ 2004, 210; NZM 1998, 1012; …
  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 15 Wx 81/09

    Eintragung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Abt. I des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Zwar kann die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums im Einzelfall auch den Erwerb von Sondereigentum umfassen, weil es Fälle gibt, in denen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Erwerb erforderlich macht (vgl. OLG Celle FGPrax 2008, 143 = Rpfleger 2008, 296; Senat FGPrax 2010, 12 = Rpfleger 2010, 132; Bärmann/Pick, a. a. O., § 10, Rdnr. 38; MünchKomm/Commichau, a. a. O., § 10 WEG, Rdnr. 102; Bassenge, a. a. O., § 10 WEG, Rdnr. 26).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Ob die festgestellten Umstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs der "ordnungsgemäßen Verwaltung" erfüllen, ist jedoch eine Rechtsfrage, die der unbeschränkten Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (Senat FGPrax 2007, 71; Meyer-Holz, a. a. O., Rdnr. 27).
  • OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02

    Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Eigentümerversammlung; Überlassung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    2 Z 108/83">Rpfleger 1984, 428; Senat NZM 2005, 185 = NJW-RR 2004, 1310; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 21, Rdnr. 17; MünchKomm/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 21 WEG, Rdnr. 8; Staudinger/Bub, BGB, 13. Aufl., § 21 WEG, Rdnr. 71 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 21 WEG, Rdnr. 8).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Die tatsächliche Würdigung des Landgerichts kann im Verfahren der weiteren Beschwerde deshalb nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. etwa BayObLGZ 1995, 383, 388 = FamRZ 1996, 566; FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz, FG, Komm., 15. Aufl., § 27, Rdnr. 42; Bumiller/Winkler, FG, Komm., 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15 ff.).
  • OLG Celle, 26.02.2008 - 4 W 213/07

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Erwerbs von Immobiliareigentum durch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Zwar kann die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums im Einzelfall auch den Erwerb von Sondereigentum umfassen, weil es Fälle gibt, in denen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Erwerb erforderlich macht (vgl. OLG Celle FGPrax 2008, 143 = Rpfleger 2008, 296; Senat FGPrax 2010, 12 = Rpfleger 2010, 132; Bärmann/Pick, a. a. O., § 10, Rdnr. 38; MünchKomm/Commichau, a. a. O., § 10 WEG, Rdnr. 102; Bassenge, a. a. O., § 10 WEG, Rdnr. 26).
  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Dabei ist nicht nur auf Gesichtspunkte der Zweckdienlichkeit, sondern auch darauf abzustellen, ob die beschlossene Maßnahme einen Inhalt hat, der mit der Grundordnung des Gemeinschaftsverhältnisses vereinbar ist, oder ob er den danach zulässigen Rahmen der Verwaltung sprengt (BGHZ 115, 151, 155; BayObLGZ 2004, 210; NZM 1998, 1012; …
  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Die tatsächliche Würdigung des Landgerichts kann im Verfahren der weiteren Beschwerde deshalb nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. etwa BayObLGZ 1995, 383, 388 = FamRZ 1996, 566; FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz, FG, Komm., 15. Aufl., § 27, Rdnr. 42; Bumiller/Winkler, FG, Komm., 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15 ff.).
  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97

    Prüfung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10
    Dabei ist nicht nur auf Gesichtspunkte der Zweckdienlichkeit, sondern auch darauf abzustellen, ob die beschlossene Maßnahme einen Inhalt hat, der mit der Grundordnung des Gemeinschaftsverhältnisses vereinbar ist, oder ob er den danach zulässigen Rahmen der Verwaltung sprengt (BGHZ 115, 151, 155; BayObLGZ 2004, 210; NZM 1998, 1012; …
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Er müsse zur Erhaltung, Sicherung, Verbesserung oder zur gewöhnlichen Nutzung des Gemeinschaftseigentums oder des Verwaltungsvermögens erforderlich und geeignet sein (OLG Hamm, NJW 2010, 1464, 1466; OLG Hamm, NJW 2010, 3586, 3587; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 33; Hügel/Elzer, WEG, § 10 Rn. 224; Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 4. Aufl., § 10 Rn. 21; wohl auch Abramenko, ZWE 2010, 193, 194; vgl. auch Schneider, ZMR 2006, 813, 815).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2019 - 18 C 186/19

    Erstattung der Reservierungsgebühr?

    Auch außerhalb der Anwendbarkeit von Maklerrecht unterliegen pauschale Reservierungsentgeltklauseln der Inhaltskontrolle und scheitern hieran jedenfalls dann, wenn das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in der Rückabwicklungssituation nicht angemessen berücksichtigt wird, namentlich, weil der Kunde infolge der vertraglichen Regeln keinerlei Gewähr dafür erhält, das vertragliche Objekt auch erwerben zu können (BGH NJW 2010, 3586, Rz. 9-17).

    Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2010, 3586) hätte ihnen aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit bekannt sein müssen.

  • AG Hamburg-St. Georg, 02.07.2013 - 980a C 51/12

    Erstbeschluss bestandskräftig: Zweitbeschluss trotzdem möglich!

    Maßgebend ist jeder Einzelfall aus der Sicht eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Betrachters (OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2010 - 15 Wx 63/10, Tz. 16 (ibr-online).
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