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   OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 66/99   

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OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 66/99 (https://dejure.org/1999,10732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.1999 - 13 U 66/99 (https://dejure.org/1999,10732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 13 U 66/99 (https://dejure.org/1999,10732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 3 O 425/98
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 66/99

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 2000, 198
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.01.1992 - 13 U 208/91

    ZUSTÄNDIGKEIT AUSSCHLIEßLICH KONTRAHIERUNGSZWANG

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 66/99
    Für Klagen mit entsprechendem kartellrechtlichen Bezug ist unabhängig davon, ob der Anspruch auch auf Anspruchsgrundlagen außerhalb des GWB gestützt wird, gemäß §§ 87, 89 GWB ausschließlich das Landgericht als Kartellgericht - hier das Landgericht Dortmund - zuständig (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 585).

    Während nach der früheren Rechtslage (§ 92 Satz 2 GWB a.F.) in solchen Fällen jedenfalls dann, wenn wie hier das entscheidende Landgericht nicht dem OLG-Bezirk des zuständigen Kartellsenats angehört, aufgrund einer sog. "formellen Anknüpfung" von der Rechtsprechung überwiegend die Zuständigkeit des Kartellsenats verneint wurde (vgl. OLG Hamm, WUW/E OLG 1985, 3515 ff.; OLG Köln, VersR 1992, 585 f. sowie Langen/Bunte, 8. Aufl., 1998, § 92 GWB a.F., Rn. 4 u. 8), ist die Grundlage für eine solche Anknüpfung mit der Neuregelung der Zuständigkeit in § 91 GWB entfallen.

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

    Gemäß § 91 GWB ist, auch wenn es um eine kartellrechtliche Vorfrage geht, der Kartellsenat für eine Entscheidung über die Berufung zuständig (OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJWE-WettbR 2000, 224; OLG Hamm NJWE-WettbR 2000, 198).
  • OLG Köln, 14.08.2008 - 12 U 87/07

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Ansprüche auf Herausgabe von

    Allerdings hat das Berufungsgericht auch bei solcher Ausgangslage von Amts wegen seine Zuständigkeit erneut zu prüfen, weil bei Anwendbarkeit des § 87 GWB nach §§ 91, 92,95 GWB ohne Rücksicht auf die vom Gericht der ersten Instanz angenommene Zuständigkeit die ausschließliche Zuständigkeit des Kartellsenates gegeben wäre (OLG Hamm NJWE-WettbR 2000, 198; OLG Karlsruhe Urteil vom 09.01.1980 K 6 U 5/79; Wiedemann/Bumiller Handbuch des Kartellrechts § 60 Rdn. 19; Langen/Bunten/Bornkamm Dt. Kartellrecht Bd.1 2006 § 91 Rn.10-20).
  • OLG Köln, 25.09.2012 - 7 U 89/11

    Funktionelle Zuständigkeit des Kartellsenats für einen Rechtsstreit um die Höhe

    Auch wenn das Landgericht nicht als Kartellgericht entschieden hat, hat das Berufungsgericht daher von Amts wegen seine Zuständigkeit erneut zu prüfen, weil bei Anwendbarkeit des § 87 GWB nach §§ 91, 92, 95 GWB ohne Rücksicht auf die vom Gericht der ersten Instanz angenommene Zuständigkeit die ausschließliche Zuständigkeit des Kartellsenates gegeben ist (OLG Köln, Urt. v. 14.8.2008 - 12 U 87/07 - Rz. 47 ff; OLG Hamm, Urt. v. 20.10.1999 - 13 U 66/99 - ; KG Berlin, Urt. v. 22.12.2009 - 23 U 180/09 - Langen/Bunte, Komm. zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 11. Aufl. 2010, § 91 Rz. 4).
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