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   OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart. 78/99   

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OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart. 78/99 (https://dejure.org/2000,2106)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2000 - 6 U Kart. 78/99 (https://dejure.org/2000,2106)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 6 U Kart. 78/99 (https://dejure.org/2000,2106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    UWG § 1; GWB § 20
    Grundstücksverkauf durch die Gemeinde mit privatrechtlichem Anschluß und Benutzungszwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommune; Grundstücksverkauf; Wettbewerbsbeeinträchtigung; Abnahmeklausel; Fernwärme; Sittenwidrige Kopplung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Sittenwidriges Handeln einer Gemeinde im Wettbewerb Schleswog-Holsteinisches OLG

  • Judicialis

    UWG § 1; ; GWB § 33; ; GWB § 20 Abs. 4; ; GWB § 20 Abs. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    UWG § 1; GBB § 20
    Grundstücksverkauf durch die Gemeinde mit privatrechtlichem Anschluß- und Benutzungszwang für Fernwärme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; GWB § 20 Abs. 4, 5 § 33
    Wettbewerbs- und kartellrechtliche Zulässigkeit der Veräußerung eines Grundstücks durch eine Gemeinde bei Eingehung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für Fernwärme

Besprechungen u.ä. (2)

  • gruene-darmstadt.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Energiepolitische Probleme der Gemeinden - Das Börnsenurteil und seine praktischen Konsequenzen aus der Sicht einer umweltorientierten Energiepolitik (Ralf Radloff; Die Gemeinde SH 2001, 210-214)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbswidriges Handeln der öffentlichen Hand beim Verkauf von Baugrundstücken? (IBR 2001, 97)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1088
  • NVwZ 2001, 236 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 32 (Ls.)
  • NJWE-WettbR 2000, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Im Vordergrund steht dabei die Teilnahme der öffentlichen Hand am privaten Wirtschaftsverkehr unter Mißbrauch der amtlichen Autorität oder der staatlichen Machtmittel zur Förderung des Wettbewerbs öffentlicher Unternehmen, um diesen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren privaten Mitbewerbern zu verschaffen (BGH GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann im Falle kollidierender Interessen auch dann zulässig sein, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung als bloße Hilfstätigkeit der öffentlichen Verwaltung bei der Erfüllung amtlicher Aufgaben darstellt und daher den privaten Interessen nach der gebotenen Abwägung ausnahmsweise weniger Gewicht zukommt als den öffentlichen; nur dann haben wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die Verbindung einer wirtschaftlichen Betätigung mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurückzutreten (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 231).

    Zum einen hat die öffentliche Hand in solchen Fällen das jeweils schonendste Mittel zu wählen, das einerseits den zu wahrenden öffentlichen Interessen genügt, andererseits aber auch die Belange des privaten Gewerbes so wenig wie möglich beeinträchtigt (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf).

    Anders als beispielsweise bei der Kennzeichenzuteilung im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung (BGH GRUR 1974, 733 ff. - Schilderverkauf) fehlt es hier an einer der Gemeinde als Trägerin hoheitlicher Gewalt zugewiesenen öffentlichen Aufgabenerfüllung und - Kompetenz.

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Die öffentliche Hand ist jedoch nach allgemeiner Ansicht in der Frage der Art und Weise der wirtschaftlichen Betätigung jedenfalls den Verhaltensregeln des UWG sowie den vom Grundgesetz gezogenen Grenzen unterworfen, soweit sie sich auf der Ebene der Gleichordnung am Wettbewerb beteiligt und damit in eine Konkurrenzsituation zu Privaten tritt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen - Selbstabgabestellen - m. w. N.; Piper, a. a. O.).

    So ist es der öffentlichen Hand jedenfalls verwehrt, über das sachlich Gebotene und verfassungsrechtlich Zulässige hinaus in den Bereich der privaten beruflichen Tätigkeit Dritter zu deren Nachteil einzugreifen (BGH GRUR 1982, 425, 429 - Brillen - Selbstabgabestellen).

    Zum anderen ist es jedenfalls unlauter und daher mit § 1 UWG unvereinbar, wenn die öffentliche Hand durch die Aufnahme einer Wettbewerbstätigkeit an die Grundlagen der Existenz eines vorhandenen und nach Herkunft und Gesetz anerkannten selbstständigen Berufsstands rührt und dadurch die Gefahr einer Ausschaltung des Leistungswettbewerbs herbeiführt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen - Selbstabgabestellen; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Köln, GRUR 1991, 381, 383 - Kfz-Schilder).

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Grundsätzlich sind die Kommunen allerdings nicht gehindert, sich privatrechtlich wirtschaftlich zu betätigen (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I - GRUR 1991, 381, 333 - Kfz-Schilder - ).

    Im Vordergrund steht dabei die Teilnahme der öffentlichen Hand am privaten Wirtschaftsverkehr unter Mißbrauch der amtlichen Autorität oder der staatlichen Machtmittel zur Förderung des Wettbewerbs öffentlicher Unternehmen, um diesen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren privaten Mitbewerbern zu verschaffen (BGH GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    Erforderlich ist daher regelmäßig das Hinzutreten weiterer Umstände (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

  • OLG Karlsruhe, 22.02.1995 - 6 U 162/94

    Wettbewerbsrecht; Verkauf von Kfz-Kennzeichen durch Gemeinde

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Die Verfolgung öffentlicher Zwecke gibt ihr dabei grundsätzlich keine Sonderstellung (BGH GRUR 1074, 733, - Schilderverkauf; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 231; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdNr. 928).

    Sie darf sich, solange keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen, damit nur der Wettbewerbsmittel bedienen, die auch ihren privaten Mitbewerbern offenstehen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 231; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdNr. 928 m. w. N.), wobei eine Wettbewerbshandlung, die einem privaten Mitbewerber gestattet ist, bei der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit der öffentlichen Hand im Einzelfall sogar unzulässig sein kann (Piper, a. a. O., 576 m. w. N.; Baumbach/Hefermehl, a. a. O., RdNr. 930).

    Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann im Falle kollidierender Interessen auch dann zulässig sein, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung als bloße Hilfstätigkeit der öffentlichen Verwaltung bei der Erfüllung amtlicher Aufgaben darstellt und daher den privaten Interessen nach der gebotenen Abwägung ausnahmsweise weniger Gewicht zukommt als den öffentlichen; nur dann haben wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die Verbindung einer wirtschaftlichen Betätigung mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurückzutreten (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 231).

  • OLG Köln, 26.10.1990 - 6 U 84/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Grundsätzlich sind die Kommunen allerdings nicht gehindert, sich privatrechtlich wirtschaftlich zu betätigen (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I - GRUR 1991, 381, 333 - Kfz-Schilder - ).

    Zum anderen ist es jedenfalls unlauter und daher mit § 1 UWG unvereinbar, wenn die öffentliche Hand durch die Aufnahme einer Wettbewerbstätigkeit an die Grundlagen der Existenz eines vorhandenen und nach Herkunft und Gesetz anerkannten selbstständigen Berufsstands rührt und dadurch die Gefahr einer Ausschaltung des Leistungswettbewerbs herbeiführt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen - Selbstabgabestellen; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Köln, GRUR 1991, 381, 383 - Kfz-Schilder).

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Die dafür erforderlichen Erwägungen sind im Ergebnis dieselben, die oben für die Begründung eines unbilligen sittenwidrigen Behinderungswettbewerbs im Sinne von § 1 UWG herangezogen worden sind (vgl. BGHZ 96, 337, 351; BGH GRUR 1989, 603, 606).
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines Anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH GRUR 1989, 430 - Krankenhaustransportbestellung -).
  • BGH, 11.05.1989 - I ZR 91/87

    "Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III"; Wettbewerbswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Die dafür erforderlichen Erwägungen sind im Ergebnis dieselben, die oben für die Begründung eines unbilligen sittenwidrigen Behinderungswettbewerbs im Sinne von § 1 UWG herangezogen worden sind (vgl. BGHZ 96, 337, 351; BGH GRUR 1989, 603, 606).
  • OLG Schleswig, 08.08.1995 - 6 U 73/94

    Wettbewerbswidrige Kalkulation von Schwimmbadpreisen bei Sonderangeboten einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99
    Dazu gehören die Fälle des Mißbrauchs hoheitlicher Machtstellung und amtlicher Autorität, Vertrauensmißbrauch, Behinderungswettbewerb, Nutzbarmachung amtlicher Beziehungen zum Wettbewerb, unlautere Preisunterbietung sowie mißbräuchliche Ausnutzung einer öffentlich-rechtlichen Monopolstellung (vgl. dazu Piper a. a. O., 578; Senat WRP 1995, 971 "Gewerbliche Zimmervermittlung":.
  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Die Berufung hatte keinen Erfolg (OLG Schleswig NJWE-WettbR 2000, 253 = ZfIR 2000, 956 mit krit. Anm. Jaeger).
  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

    In diese Richtung gehen insbesondere die Entscheidungen BGH GRUR 1989, 430f - Krankentransporte, BGH GRUR 1982, 425, 426 - Brillen-selbstabgabestellen, BGH GRUR 1987, 116f - Kommunaler Bestattungsbetrieb l; OLG Köln WRP 1991, 259, 261f - Schilderverkauf; OLG Schleswig NJWE-WettbR 2000, 253, 255. In diesen Fällen trat die öffentliche Hand in direkte Konkurrenz zu privaten Wettbewerbern.
  • VK Hamburg, 02.09.2010 - Vgk FB 9/10

    Sonstiger Kurztext Unterlassens einer Ausschreibung von Dienstleistungen im

    Die Durchführung der Energieversorgung gehört zu den typischen, die Daseinsvorsorge betreffenden Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften (BVerfGE 38, 258, 270; Beschl. v. 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02 - Rdn. 12 ; BVerwGE 98, 273, 275; aA: OLG Schleswig, Urteil v. 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99 - Rdn. 26 ).
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