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   OLG München, 15.01.1992 - 7 U 6923/90   

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https://dejure.org/1992,6089
OLG München, 15.01.1992 - 7 U 6923/90 (https://dejure.org/1992,6089)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.1992 - 7 U 6923/90 (https://dejure.org/1992,6089)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 7 U 6923/90 (https://dejure.org/1992,6089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Teilurteils über "Bruchstücke" eines Handelsvertreterausgleichs; Verhältnis des Ausgleichsanspruchs zu einem Provisionsanspruch; Gefahr widersprechender Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, Teilurteil bei nebeneinander geltend gemachten Ausgleichs-und Provisionsansprüchen des HV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 89b Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1191
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf

    Auszug aus OLG München, 15.01.1992 - 7 U 6923/90
    Abgrenzbare Teile sind allein schon wegen der nur einheitlich vornehmbaren Billigkeitsprüfung desDie Unzulässigkeit eines Teilurteils über "Bruchstücke" eines Handelsvertreterausgleichs ergibt sich ferner daraus, daß in diesem Fall die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht (vgl. zuletzt BGH NJW 89, 2821; 91, 570, 571).

    Die Frage des Verzichts ist damit einheitliche Vorfrage für beide Ansprüche; bereits dies macht das Teilurteil unzulässig (vgl. BGH NJW 1991, 570 [BGH 11.04.1990 - XII ZR 32/89] ).

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG München, 15.01.1992 - 7 U 6923/90
    Abgrenzbare Teile sind allein schon wegen der nur einheitlich vornehmbaren Billigkeitsprüfung desDie Unzulässigkeit eines Teilurteils über "Bruchstücke" eines Handelsvertreterausgleichs ergibt sich ferner daraus, daß in diesem Fall die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht (vgl. zuletzt BGH NJW 89, 2821; 91, 570, 571).
  • BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82

    Zulässigkeit einer Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Trennung

    Auszug aus OLG München, 15.01.1992 - 7 U 6923/90
    Der Handelsvertreterausgleich kann nicht in mehrere abgrenzbare Teile (vgl. allgemein BGH NJW 84, 120, 121) aufgespalten werden, nicht anders als ein Schadensersatzanspruch ist er einheitlich und nicht teilbar.
  • OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 13 U 64/14

    Handelsvertreterausgleich: Geltendmachung des Anspruchs im Wege der Teilklage;

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann aus dem Umstand, dass bei Klagen auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs der Erlass eines Teilurteils vielfach unzulässig sein wird (OLG München NJW-RR 1992, 1191; Löwisch, in: Ebenroth / Boujong / Joost / Strohn, HGB, 3. Aufl. RN 229; Hopt in: Baumbach / Hopt, HGB, 36. Aufl., § 89b RN 83; differenzierend Emde, in: Staub, Handelsgesetzbuch Großkommentar, 5. Aufl., § 89b RN 352; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.1.2003 - 16 U 66/02, I 16 U 66/02), nichts für den vorliegenden Rechtsstreit hergeleitet werden.

    Mit dieser Begründung wurde auch durch die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1992, 1191) ein Teilurteil über eine Mindesthöhe eines Handelsvertreterausgleichsanspruch als unzulässig angesehen.

  • OLG Celle, 19.04.2007 - 11 U 240/06

    Voraussetzungen eines rechtmäßig ergangenen Teilurteils über den von einem

    Damit besteht aber die Gefahr, dass die zwischen den Parteien streitige Frage der in der Vergangenheit vom Kläger erwirtschafteten Provisionen von Landgericht und Oberlandesgericht unterschiedlich beurteilt wird und beide Gerichte somit auch zu einander widersprechenden Ergebnissen kommen (vgl. OLG München, NJW-RR 1992, 1191 - 1192).
  • OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem

    Der Ausgleichsanspruch ist nämlich grundsätzlich vom Provisionsanspruch abhängig, da er auf der Basis der letzten Jahresprovision zu errechnen ist (vgl. Thomas-Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 301 Rn. 3; OLG München NJW-RR 92, 1191).
  • OLG München, 21.05.2015 - 23 U 1151/15

    Aufhebung eines nach fünf Monaten noch nicht mit Entscheidungsgründen versehenen

    Widersprechende Entscheidungen sind insoweit nicht ausgeschlossen, so dass der Erlass eines Teilendurteils über den Ausgleichsanspruch unzulässig ist (so auch Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 301 Rz. 3; OLG Celle, NJOZ 2007, S. 4700, 4701; OLG München; NJW-RR 1992, S. 1191, 1192).
  • LG Ulm, 08.04.2014 - 10 O 122/13

    Beachtung der Rechtskraft in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen als

    Nach herrschender Meinung ist ein Teilurteil über eine Mindesthöhe des Ausgleichsanspruchs unzulässig, weil die Billigkeitsprüfung erst vorgenommen werden könne, sobald sämtliche für den Anspruch maßgebenden Tatsachen und der sich daraus ergebende rechnerische Ausgleichsbetrag festgestellt seien (OLG München, NJW-RR 1992, 1191 [OLG München 15.01.1992 - 7 U 6923/90] ; Löwisch in Ebenroth, HGB-Kommentar, 2. Aufl., § 89e Rn. 179; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2013, 16 U 66/02 = HVR 1080; Emde in Staub, HGB-Großkommentar, 5. Aufl., § 89b Rn. 352; Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 2, Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, 8. Aufl., Kapitel XVII, Rn. 59: Der Ausgleichsanspruch könne nicht in mehrere abgrenzbare Teile aufgespaltet werden.
  • OLG Bremen, 12.01.1995 - 2 U 81/94

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Treuwidrigkeit der Forderung zur Überlassung

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