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   OLG Hamm, 24.05.1995 - 12 U 159/94   

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OLG Hamm, 24.05.1995 - 12 U 159/94 (https://dejure.org/1995,10411)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.1995 - 12 U 159/94 (https://dejure.org/1995,10411)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 12 U 159/94 (https://dejure.org/1995,10411)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1338
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Hagen, 27.11.2015 - 8 O 166/11
    Auch bedeutet es keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. BGB , dass die Kläger gegenüber der Tierklinik XXX nicht die Einrede der Verjährung erhoben, sondern diese gar abbedingten ( vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 1338; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 254 Rn. 45; vgl. ferner für Rechtsbehelfe Schiemann, in: Staudinger, BGB, 2005, § 254 Rn. 93 ).
  • OLG Celle, 21.04.2010 - 3 U 202/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen beim

    Anders als etwa bei der Erhebung der Verjährungseinrede in einem laufenden Rechtsstreit (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 24. Mai 1995 - 12 U 159/94) wäre die Klägerin vorliegend gehalten, mit der Darlehensgeberin eine Auseinandersetzung zu führen, der es im Fall der Rückabwicklung im Verhältnis zur Beklagten nicht bedürfte.
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2015 - 22 U 48/15

    Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen bei einem Werkvertrag

    Dabei übersieht die Beklagte zu 1., dass die Klägerin ihren Antrag in zulässiger Weise dahingehend formuliert hat, dass sie die Feststellung der Freistellung (nur) für den Fall ihrer Verurteilung begehrt (BGH, Urteil vom 20.11.1990, VI ZR 6/90 NJW 1991, 634; Palandt-Grüneberg, BGB, 74. Auflage 2015, § 257, Rn 1; § 249, Rn 4) und die Klägerin eine Inanspruchnahme durch die Drittgläubiger auch nach wie vor zu befürchten hat (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 30. Auflage 2014, § 254, Rn 13a mwN; OLG Hamm, Urteil vom 24.05.1995, 12 U 159/94, NJW-RR 1996, 1338; OLG Hamburg, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 218/83, VersR 1986, 385), wobei dies - entsprechend den nachfolgenden Feststellungen des Senats - tatsächlich der Fall ist.

    Im Urteil des OLG Hamm vom 24.05.1995 (12 U 159/94, NJW-RR 1996, 1338) lag ein Verhalten der Gläubigerin des Drittanspruchs vor, das dafür sprach, dass sie inzwischen tatsächlich nicht mehr ernsthaft eine Realisierung ihrer Ansprüche gegen die dortige Klägerin beabsichtigte und daher eine Gefährdung der Klägerin dort nicht mehr zu besorgen war.

  • OLG München, 01.12.2016 - 23 U 2755/13

    Missachtung der Kompetenzordnung der Gesellschaft als Pflichtverletzung; Einrede

    Das OLG Hamm (Urteil vom 24.05.1995, 12 U 159/94, juris Tz. 8) hat zur Frage, ob eine Partei von ihrem Vertragspartner noch in Anspruch genommen werden kann ausgeführt, ein Mitverschulden i. S. d. § 254 Abs. 2 BGB müsse bejaht werden, wenn der Geschädigte Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Abwendung oder Minderung von Schäden ergreifen würde, wobei Abgrenzungsmaßstab der Grundsatz von Treu und Glauben ist.
  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09

    Umfang der Offenbarungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Verkauf

    Zwar wird für die Verjährungseinrede eine solche Verpflichtung bejaht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24. Mai 1995 - 12 U 159/94, Beckonline).
  • LG Hamburg, 08.09.2006 - 318 T 206/05

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Schadenersatzanspruch der Gemeinschaft

    Ein Mitverschulden kann vorliegen, wenn der Geschädigte, gegen den von einem Dritten Ansprüche geltend gemacht werden, die mögliche und zumutbare Einrede der Verjährung nicht erhebt (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1338; Heinrichs, in: Palandt, a.a.O., § 254, Rn. 46).

    In der heutigen Zeit wird ein wirtschaftlich denkender Kaufmann sich daher in aller Regel auf einen Verjährungseintritt berufen dürfen, da nach jetzigen Moralvorstellungen die Geltendmachung der Verjährung nicht verwerflich ist und im Übrigen die betreffenden Vorschriften über die Verjährung sowohl dem Gedanken des Rechtsfriedens, damit dem öffentlichen Interesse, als auch den berechtigten Interessen des Schuldners dienen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1338).

  • KG, 17.01.2005 - 12 U 302/03

    Schmerzensgeldanspruch eines ausländischen Angeklagten wegen durch seinen

    Der Beklagte wäre im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 Absatz 2 BGB) verpflichtet gewesen, gegenüber dem Rechtsanwalt die Einrede der Verjährung zu erheben (Palandt-Heinrichs, BGB,63. Auflage, § 254 BGB Rdnr. 42; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1338).
  • OLG Celle, 31.01.2006 - 16 U 179/05

    Freistellung eines Bauträgers vom Wandlungsanspruch seines Auftraggebers bei

    Die Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B entspricht aber der Bestimmung des § 635 BGB a. F., in dessen Anwendungsbereich die Möglichkeit eines Freistellungsanspruches (§ 257 Satz 1 BGB) anerkannt ist (vgl. OLG Zweibrücken, BauR 2004, S. 351; KG BauR 1999, S. 438; OLG Hamm NJW-RR 1996, S. 1338; ferner Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1693 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

    Zwar wird für die Verjährungseinrede eine solche Verpflichtung bejaht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24. Mai 1995 - 12 U 159/94, Beck-online).
  • OLG Hamm, 11.02.1998 - 12 U 4/97

    Fehlerhafte Architektenplanung: Schadensersatz?

    gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (BGH NJW 1998, 160; vgl. auch Senatsurteil in OLGR Hamm 1995, 254; NJW-RR 1996, 1338).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2020 - 2 U 124/19
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