Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.12.1980

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1618
BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80 (https://dejure.org/1980,1618)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1980 - 1 StR 506/80 (https://dejure.org/1980,1618)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1980 - 1 StR 506/80 (https://dejure.org/1980,1618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Nichtbescheidung eines Hilfsbeweisantrags - Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Wahl eines Schöffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 150
  • StV 1981, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Hieraus ergeben sich alle Merkmale des vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für eine fortgesetzte Handlung geforderten Gesamtvorsatzes, der die geplante Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens Insoweit vorweg umfassen muß, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zelt und ungefähre Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7).

    Dabei ergibt sich eine ausreichende Begrenzung des als Opfer des betrügerischen Vorgehens ins Auge gefaßten Personenkreises - wie das Landgericht zutreffend hervorhebt (UA S. 42) - hier daraus, daß der Angeklagte sich von vornherein an Leser bestimmter Zeltschriften und Magazine wenden wollte; bei dieser Fixierung auf eine konkret festgelegte und beschränkte Art und Weise der Tatbegehung erscheint es gerechtfertigt, an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger geringere Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 26, 4, 7 f; Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Ebenso ist bei den Kunden, die andere Ware erwartet hatten und die dem Angeklagten Zahlungen geleistet haben, ein Vermögensschaden eingetreten (vgl. BGHSt 16, 220, 222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] und 321, 325; BGH, Beschluß vom 11. Juni 1974 - 4 StR 83/74 - bei Dallinger MDR 1975, 23; RGSt 44, 230), wenn auch einzuräumen ist, daß die Ausführungen des Urteils über die Höhe dieses Schadens unklar sind.
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Es ist verpflichtet, den Unrecht sgehalt der Tat voll auszuschöpfen, sofern keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen (BGHSt 25, 72, 75).
  • RG, 14.12.1910 - II 1214/10

    1. Ist die zum Tatbestande des Betrugs erforderliche Vermögensbeschädigung

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Ebenso ist bei den Kunden, die andere Ware erwartet hatten und die dem Angeklagten Zahlungen geleistet haben, ein Vermögensschaden eingetreten (vgl. BGHSt 16, 220, 222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] und 321, 325; BGH, Beschluß vom 11. Juni 1974 - 4 StR 83/74 - bei Dallinger MDR 1975, 23; RGSt 44, 230), wenn auch einzuräumen ist, daß die Ausführungen des Urteils über die Höhe dieses Schadens unklar sind.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Dabei ergibt sich eine ausreichende Begrenzung des als Opfer des betrügerischen Vorgehens ins Auge gefaßten Personenkreises - wie das Landgericht zutreffend hervorhebt (UA S. 42) - hier daraus, daß der Angeklagte sich von vornherein an Leser bestimmter Zeltschriften und Magazine wenden wollte; bei dieser Fixierung auf eine konkret festgelegte und beschränkte Art und Weise der Tatbegehung erscheint es gerechtfertigt, an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger geringere Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 26, 4, 7 f; Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Die insoweit erhobenen Beanstandungen sind im Ergebnis vom Landgericht zu Recht zurückgewiesen worden, so daß es keiner Erörterung bedarf, inwieweit Fehler bei der Wahl der Schöffen zu einer Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters fuhren können (vgl. BGHSt 26, 206, 208).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Hieraus ergeben sich alle Merkmale des vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für eine fortgesetzte Handlung geforderten Gesamtvorsatzes, der die geplante Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens Insoweit vorweg umfassen muß, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zelt und ungefähre Begehung der Tat in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 26, 4, 7).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Dabei ergibt sich eine ausreichende Begrenzung des als Opfer des betrügerischen Vorgehens ins Auge gefaßten Personenkreises - wie das Landgericht zutreffend hervorhebt (UA S. 42) - hier daraus, daß der Angeklagte sich von vornherein an Leser bestimmter Zeltschriften und Magazine wenden wollte; bei dieser Fixierung auf eine konkret festgelegte und beschränkte Art und Weise der Tatbegehung erscheint es gerechtfertigt, an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger geringere Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 26, 4, 7 f; Urteil vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Das bedeutet, daß bei einer fortgesetzten Handlung, wie sie hier das Landgericht zu Recht angenommen hat, Gegenstand der Untersuchung alle Einzelhandlungen bis zur letzten Tatsachenverhandlung zum Schuldspruch sind (BGHSt 9, 324, 327).
  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
    Bei einer Mehrzahl von Geschädigten kann daher auf eine - sei es auch knappe und zu Fallgruppen zusammengefaßte - Darstellung der Einzel taten nicht verzichtet werden (BGHSt 1, 219, 222; BGH GA 1965, 92).
  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 83/74

    Mittäterschaft bei räuberischer Erpressung - Nötigung als mitbestrafte Nachttat

  • BGH, 11.02.1976 - 3 StR 472/75

    Bedeutung des Gesamtvorsatzes bei Annahme einer fortgesetzten Tat - Maß der

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 209/80

    Feststellungen über Mindestschuldumfang und Mindestzahl der einzelnen Teilakte

  • RG, 14.02.1933 - I 106/33

    Ist ein Beamter, der von der Landesregierung zur Wahrnehmung der

  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 11. November 1980 - 1 StR 506/80 = StV 1981, 126 Beschl. v. 28. November 1980 - 2 StR 680/80 = StV 1981, 124.
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    v. 11. November 1980 - 1 StR 506/80 = StV 1981, 126.
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Die sonstigen von der Revision in Verbindung mit der Mitwirkung der Schöffen vorgebrachten Beanstandungen (die im Schöffenwahlausschuß mitwirkenden Vertrauenspersonen seien sämtlich kommunale Mandatsträger gewesen; der Ausschuß habe nicht über den Wahlmodus Beschluß gefaßt; zu Schöffen seien nur "politisch genehme Personen" gewählt worden) sind unbegründet (vgl. BGH, Urt. vom 11. November 1980 - 1 StR 506/80).
  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87

    Vorauswahl von Schöffen durch Fraktionen eines Kreistags

    Zwar ist nicht untersagt, (nur) Mitglieder der Vertretungskörperschaften zu Vertrauenspersonen zu wählen und hierbei das Verhältnis der Fraktionen zugrunde zu legen (BGH NStZ 1981, 150), doch sind die Vertrauenspersonen auch in diesem Fall - vom Gesetz her gesehen - nicht Vertreter der Parteien, denen sie angehören.
  • BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung, wegen Körperverletzung, wegen Widerstandes

    Nach § 264 StPO muß das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten aburteilen und den Unrechtsgehalt der Tat, sofern keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen, voll ausschöpfen (BGHSt 25, 72, 75; BGH, Urteil vom 11. November 1980 - 1 StR 506/80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.12.1980 - 1 Ss 605/80 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1592
OLG Köln, 23.12.1980 - 1 Ss 605/80 B (https://dejure.org/1980,1592)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.1980 - 1 Ss 605/80 B (https://dejure.org/1980,1592)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 1980 - 1 Ss 605/80 B (https://dejure.org/1980,1592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 518
  • NStZ 1981, 150
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht