Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 10.09.1981 - 40 Js 27822/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3825
LG Frankfurt/Main, 10.09.1981 - 40 Js 27822/80 (https://dejure.org/1981,3825)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.09.1981 - 40 Js 27822/80 (https://dejure.org/1981,3825)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. September 1981 - 40 Js 27822/80 (https://dejure.org/1981,3825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 10.06.2009 - 2 Ws 510/08

    Strafvollzug: Anordnung des Besuch von Familienangehörigen an einem

    a) Im Gegensatz zur deckenhohen Trennscheibe sind die Wirkung als psychologische Barriere (vgl. Landgericht Frankfurt am Main NStZ 1981, 496) zwischen den Beteiligten sowie die stigmatisierende Wirkung der - wesentlich niedrigeren - Übergabe- und Durchreichesperre auf den Gefangenen geringer, da der Besucher dessen Gesicht nicht hinter einer geschlossenen Scheibe wahrnimmt - was den Eindruck von Gefährlichkeit vermitteln kann - und ein normaler Sprechkontakt möglich bleibt.
  • KG, 19.08.1983 - 5 Ws 261/83

    Strafgefangener; Besuch; Besuchsrecht; Trennscheibe; Dealer

    Insofern kann nichts anderes gelten als für den Untersuchungsgefangenen, der einer anderen Straftat als eines Vergehens nach § 129a StGB beschuldigt wird; auch ihm gegenüber schließt die ausdrückliche gesetzliche Regelung für Verteidigerbesuche (§ 148 Abs. 2 Satz 3 StPO ) eine Verwendung der Trennscheibe bei Privatbesuchen zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs nicht aus (vgl. OLG Celle NStZ 1981, 196 ; LG Frankfurt NStZ 1981, 496).
  • OLG Rostock, 23.09.2014 - 20 Ws 171/14

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen:

    Mit dieser Satzung hat sich die Antragsgegnerin mit Außenwirkung selbst gebunden (vgl. OLG Celle, NStZ 1981, 496).
  • OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 Vollz (Ws) 39/01

    Strafvollzug; Insassenvertretung; Insassenvertreter; JVA; Justizvollzugsanstalt;

    Mit dieser Satzung hat sich die Antragsgegnerin mit Außenwirkung selbst gebunden (vgl. OLG Celle, NStZ 81, 496).
  • LG Augsburg, 15.07.1985 - AuStVK 364/84
    Insoweit ist von der Rechtsprechung übereinstimmend anerkannt, daß die ausdrückliche gesetzliche Regelung für Verteidigerbesuche (§ 27 Abs. 4 Sätze 2 u. 3, 29 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 StVollzG , 148 Abs. 2 StPO ) eine Verwendung der Trennscheibe bei Privatbesuchen z.B. aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt nicht ausschließen (vgl. OLG Düsseldorf, JZ 1978, 728; LG Frankfurt/M. NStZ 1981, 496; OLG Celle NStZ 1981, 196 ; Löwe-Rosenberg, 33. Aufl., § 119 StPO Rdn. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht