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LG Frankfurt/Main, 10.09.1981 - 40 Js 27822/80 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. September 1981 - 40 Js 27822/80 (https://dejure.org/1981,3825)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 496
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 10.06.2009 - 2 Ws 510/08
Strafvollzug: Anordnung des Besuch von Familienangehörigen an einem …
a) Im Gegensatz zur deckenhohen Trennscheibe sind die Wirkung als psychologische Barriere (vgl. Landgericht Frankfurt am Main NStZ 1981, 496) zwischen den Beteiligten sowie die stigmatisierende Wirkung der - wesentlich niedrigeren - Übergabe- und Durchreichesperre auf den Gefangenen geringer, da der Besucher dessen Gesicht nicht hinter einer geschlossenen Scheibe wahrnimmt - was den Eindruck von Gefährlichkeit vermitteln kann - und ein normaler Sprechkontakt möglich bleibt. - KG, 19.08.1983 - 5 Ws 261/83
Strafgefangener; Besuch; Besuchsrecht; Trennscheibe; Dealer
Insofern kann nichts anderes gelten als für den Untersuchungsgefangenen, der einer anderen Straftat als eines Vergehens nach § 129a StGB beschuldigt wird; auch ihm gegenüber schließt die ausdrückliche gesetzliche Regelung für Verteidigerbesuche (§ 148 Abs. 2 Satz 3 StPO ) eine Verwendung der Trennscheibe bei Privatbesuchen zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs nicht aus (vgl. OLG Celle NStZ 1981, 196 ; LG Frankfurt NStZ 1981, 496). - OLG Rostock, 23.09.2014 - 20 Ws 171/14
Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen: …
Mit dieser Satzung hat sich die Antragsgegnerin mit Außenwirkung selbst gebunden (vgl. OLG Celle, NStZ 1981, 496). - OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 Vollz (Ws) 39/01
Strafvollzug; Insassenvertretung; Insassenvertreter; JVA; Justizvollzugsanstalt; …
Mit dieser Satzung hat sich die Antragsgegnerin mit Außenwirkung selbst gebunden (vgl. OLG Celle, NStZ 81, 496). - LG Augsburg, 15.07.1985 - AuStVK 364/84 Insoweit ist von der Rechtsprechung übereinstimmend anerkannt, daß die ausdrückliche gesetzliche Regelung für Verteidigerbesuche (§ 27 Abs. 4 Sätze 2 u. 3, 29 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 StVollzG , 148 Abs. 2 StPO ) eine Verwendung der Trennscheibe bei Privatbesuchen z.B. aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt nicht ausschließen (vgl. OLG Düsseldorf, JZ 1978, 728; LG Frankfurt/M. NStZ 1981, 496; OLG Celle NStZ 1981, 196 ;… Löwe-Rosenberg, 33. Aufl., § 119 StPO Rdn. 53).