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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.10.1980 - Ws 735/80, Ws 736/80   

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https://dejure.org/1980,1833
OLG Nürnberg, 02.10.1980 - Ws 735/80, Ws 736/80 (https://dejure.org/1980,1833)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.10.1980 - Ws 735/80, Ws 736/80 (https://dejure.org/1980,1833)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Oktober 1980 - Ws 735/80, Ws 736/80 (https://dejure.org/1980,1833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags eines rechtmäßig Verurteilten zur Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 407
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitspflicht

    Durch Beschluß vom 2. Oktober 1980 (Ws 735/80, Ws 736/80) wurde die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen; es sei nicht geboten, die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.1981 - 7 Vollz (Ws) 102/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1744
OLG Hamm, 26.05.1981 - 7 Vollz (Ws) 102/81 (https://dejure.org/1981,1744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.1981 - 7 Vollz (Ws) 102/81 (https://dejure.org/1981,1744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 1981 - 7 Vollz (Ws) 102/81 (https://dejure.org/1981,1744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche

    Eine Anordnung auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StVollzG darf daher jedenfalls nicht zur Durchsuchung aller oder fast aller Gefangenen vor jedem Besuchskontakt und damit zu einer Durchsuchungspraxis führen, die das Strafvollzugsgesetz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausdrücklich nur in den Konstellationen des § 84 Abs. 3 StVollzG erlaubt (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 84 Rn. 3; OLG Bremen, NStZ 1985, S. 143 ; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; entgegen OLG Hamm, NStZ 1981, S. 407).
  • OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03

    Durchsuchung, körperliche Durchsuchung, Entkleiden, Umkleiden, Besuch,

    Eine Anordnung auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StVollzG darf daher jedenfalls nicht zur Durchsuchung aller oder fast aller Gefangenen vor jedem Besuchskontakt und damit zu einer Durchsuchungspraxis führen, die das Strafvollzugsgesetz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausdrücklich nur in den Konstellationen des § 84 Abs. 3 StVollzG erlaubt (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 84 Rn. 3; OLG Bremen, NStZ 1985, S. 143 ; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; entgegen OLG Hamm, NStZ 1981, S. 407)." (BVerfG, a.a.O., Absätze 13 - 19).
  • OLG Nürnberg, 20.08.1982 - Ws 530/82

    Anordnung von Disziplinarmaßnahmen und des Empfangs von Besuchen in einem

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 8. Juni 1977 (ZfStrVo SoH 1977, 42) und des Oberlandesgerichts Kamm vom 26. Mai 1981 (NStZ 81, 407) befassen sich mit der Zulässigkeit genereller Anordnungen für Gefangene im Rahmen von § 84 Abs. 2 und Abs. 3 StVollzG .
  • OLG Bremen, 26.09.1984 - Ws 88/84
    Sind in der Anordnung alle dafür erforderlichen Kriterien so genau bezeichnet, daß - sowohl für den die Maßnahme vollziehenden Beamten als auch für den von ihr betroffenen Strafgefangenen - Art und Umfang der Maßnahme ebenso feststehen wie die Person des Gefangenen, so ist eine Namhaftmachung des Gefangenen in der Anordnung nicht erforderlich (vgl. Kühling in Schwindt/Böhm Strafvollzugsgesetz 1983 Rdn. 5 zu § 84 ; vgl. zur Anordnung im Einzelfall auch OLG Celle ZfStrVo SH 1979, 83; OLG Frankfurt ZfStrVo SH 1977, 42; OLG Hamm NStZ 1981, 407; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 191 ; OLG Nürnberg NStZ 1982, 526 , sowie für den Fall einer allgemeinen Anordnung OLG Koblenz in NStZ 1984, 287 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.1982 - 3 Ws 225/82
    Die im Zusammenhang mit § 84 Abs. 2 und 3 StVollzG bekannt gewordenen Entscheidungen (OLG Frankfurt ZfStrVo SH 1977, 42; OLG Hamm Beschluß vom 26.05.1981 - 7 Vollz (Ws) 102/81 - LS in NStZ 1981, 407 ; OLG Celle ZfStrVo SH 1979, 83 RzV Nr. 19 zu § 84 Abs. 2 StVollzG ; LG Straubing Beschluß vom 13.05.1982 StVK 50/80 (3 b) - RzV Nr. 29 zu § 84 Abs. 2 StVollzG ; LG Mannheim ZfStrVo 1982, 250; OLG Nürnberg Beschluß vom 20.08.1982 - Ws 530/82 -) betreffen die Anordnung von mit Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchungen aus besonderem Anlaß, nämlich bei Erstaufnahme oder sonstiger vorheriger Abwesenheit von der Anstalt sowie nach Empfang von Besuchen und befassen sich hauptsächlich mit dem Begriff der Anordnung im Einzelfall.
  • KG, 02.06.1993 - 5 Ws 117/93

    Strafvollzug: Mit Entkleidung verbundene Durchsuchung Bekämpfung des

    Berechtigte Sicherheitsbelange der Anstalt haben nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift dabei grundsätzlich den Vorrang vor dem Interesse eines Gefangenen an der Wahrung seiner Intimsphäre (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 407 ; OLG Celle Beschl. v. 8.6.1979 - 3 Ws 122/79 [StrVollz]).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.03.1981 - 3 Ws 63/81 (StrVollz)   

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https://dejure.org/1981,1771
OLG Celle, 25.03.1981 - 3 Ws 63/81 (StrVollz) (https://dejure.org/1981,1771)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.03.1981 - 3 Ws 63/81 (StrVollz) (https://dejure.org/1981,1771)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. März 1981 - 3 Ws 63/81 (StrVollz) (https://dejure.org/1981,1771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 407
  • StV 1981, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits

    An dieser - auf seine Rechtsprechung zu § 85 StVollzG (vgl. OLG Celle NStZ 1981, 407) zurückgehenden - Auffassung hält der Senat indes nicht mehr fest.
  • KG, 13.02.1986 - 5 Ws 541/85
    Denn die Berücksichtigung von vermuteten, nicht rechtskräftig abgeurteilter strafbaren Handlungen bei der Beurteilung unbestimmter Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum und der Ausübung gesetzmäßigen Ermessens, wie in § 85 StVollzG gefordert wird (vgl. OLG Celle, NStZ 1981, 407 ; OLG Stuttgart, ZfStrVo 1985, 191; Calliess/Müller-Dietz a.a.O., § 85 Rdn. 1, § 13 Rdn. 7), verletzt nicht die in Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Unschuldsvermutung und generell das Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 19, 342, 347; BVerfGE 22, 254 [265]; BVerfG a.a.O.).
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