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   OLG Karlsruhe, 15.09.1981 - 4 Ws 79/81   

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OLG Karlsruhe, 15.09.1981 - 4 Ws 79/81 (https://dejure.org/1981,1759)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.09.1981 - 4 Ws 79/81 (https://dejure.org/1981,1759)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. September 1981 - 4 Ws 79/81 (https://dejure.org/1981,1759)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2010 (Ls.)
  • NStZ 1982, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes: Recht des

    Diesem ist gemäß § 147 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG Einsicht in die dem Gericht vorliegenden Akten zu gewähren, worunter auch jene Aktenbestandteile zählen, die vom Gericht beigezogen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 - und Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81 -, jeweils bei juris; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299).
  • BVerfG, 21.03.2001 - 2 BvR 403/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung

    Die von einem erkennenden Richter zur Gedächtnisunterstützung gefertigten Notizen sind auch dann, wenn sie versehentlich mit den Akten in den Geschäftsgang gelangt sind, kein Bestandteil der Akten, auf die sich das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten erstrecken könnte (vgl. Karlsruher Kommentar - Laufhütte, § 147 Rn. 4 a. E.; Pfeiffer, § 147 Rn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rn. 13; weiter Heidelberger Kommentar - Julius, § 147 Rn. 6 im Anschluss an Karlsruhe NStZ 1982, S. 299, für gerichtsinterne Aufzeichnungen, die bewusst zu den Akten genommen worden sind).
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anspruch des Gefangenen auf Kenntnis vorbereitender

    Auch aus § 147 StPO folgt lediglich ein Anspruch auf Einsicht in Aktenbestandteile (BGHSt 29, 394, BGH StV 2010, 228, 229; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 299), nicht aber interne Arbeitsgrundlagen wie das Senatsheft (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH NStZ 2007, 538; 2001, 551).
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