Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 28.12.1984 - 1 Ws 568/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzug ; Vollzugsunterbrechung ; Freiheitsstrafe; Vollstreckung; Ersatzfreiheitsstrafe; Entscheidung; Strafvollstreckungskammer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 459d
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 575
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
Dieses Verständnis entspricht der herrschenden Meinung zu der Vorschrift des § 459d StPO (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Dezember 1984 - 1 Ws 568/84, NStZ 1985, 575;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 459d Rn. 12;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 459d Rn. 2), die ein gerichtliches Absehen von der Geldstrafenvollstreckung zum Zweck der Resozialisierung ermöglicht, ohne Fragen eines Antragsrechts oder einer Prüfung von Amts wegen zu normieren.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.04.1985 - 1 Ws 258/85, 1 Ws 259/85 |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.1985 - 1 Ws 258/85, 1 Ws 259/85 (https://dejure.org/1985,3379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 1985 - 1 Ws 258/85, 1 Ws 259/85 (https://dejure.org/1985,3379)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 575 (Ls.)
- StV 1985, 377
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 05.03.1996 - 2 Ws 87/96 Der Senat folgt zu der - allerdings streitigen - Frage, ob der Tatrichter nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils durch das Revisionsgericht auch bei gleicher Beweislage einen neuen Haftbefehl erlassen darf, der wohl herrschenden Ansicht, die dies für grundsätzlich möglich hält (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 120 Rdnr. 11 m.w.N.;… Boujong in KK, StPO, 3. Aufl., § 120 Rdnr. 20;… a.A. Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 120 Rdnr. 33; Wendisch StV 85, 377; Paeffgen NStZ 89, 423).