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   LG Wuppertal, 12.02.1988 - 1 Vollz 89/87   

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LG Wuppertal, 12.02.1988 - 1 Vollz 89/87 (https://dejure.org/1988,12022)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12.02.1988 - 1 Vollz 89/87 (https://dejure.org/1988,12022)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 1 Vollz 89/87 (https://dejure.org/1988,12022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde

    Auch die Frage, ob § 28 Abs. 2 S. 2 StPO wegen der Ausgestaltung des dortigen Rechtsbeschwerdeverfahrens auf Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern in Strafvollzugssachen anzuwenden ist (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo 2005, 245; OLG Celle NStZ-RR 1999, 62; OLG Koblenz NStZ 1986, 384; OLG Stuttgart NStZ 1985, 524; OLG Hamm NStZ 1982, 352; a.A. OLG Nürnberg NStZ 1988, 476), die der Senat vorliegend nicht zu entscheiden braucht, besagt nichts für dessen Anwendungsbereich im Rahmen der Strafprozessordnung.
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2006 - 1 Ws 20/06

    Maßregelvollzug: Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    Auch die Frage, ob § 28 Abs. 2 S. 2 StPO wegen der Ausgestaltung des dortigen Rechtsbeschwerdeverfahrens auf Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern in Strafvollzugssachen anzuwenden ist (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo 2005, 245; OLG Celle NStZ-RR 1999, 62; OLG Koblenz NStZ 1986, 384; OLG Stuttgart NStZ 1985, 524; OLG Hamm NStZ 1982, 352; a.A. OLG Nürnberg NStZ 1988, 476), die der Senat vorliegend nicht zu entscheiden braucht, besagt nichts für dessen Anwendungsbereich im Rahmen der Strafprozessordnung.
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