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LG Wuppertal, 12.02.1988 - 1 Vollz 89/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 476
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07
Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde …
Auch die Frage, ob § 28 Abs. 2 S. 2 StPO wegen der Ausgestaltung des dortigen Rechtsbeschwerdeverfahrens auf Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern in Strafvollzugssachen anzuwenden ist (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo 2005, 245; OLG Celle NStZ-RR 1999, 62; OLG Koblenz NStZ 1986, 384; OLG Stuttgart NStZ 1985, 524; OLG Hamm NStZ 1982, 352; a.A. OLG Nürnberg NStZ 1988, 476), die der Senat vorliegend nicht zu entscheiden braucht, besagt nichts für dessen Anwendungsbereich im Rahmen der Strafprozessordnung. - OLG Saarbrücken, 02.02.2006 - 1 Ws 20/06
Maßregelvollzug: Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines …
Auch die Frage, ob § 28 Abs. 2 S. 2 StPO wegen der Ausgestaltung des dortigen Rechtsbeschwerdeverfahrens auf Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern in Strafvollzugssachen anzuwenden ist (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo 2005, 245; OLG Celle NStZ-RR 1999, 62; OLG Koblenz NStZ 1986, 384; OLG Stuttgart NStZ 1985, 524; OLG Hamm NStZ 1982, 352; a.A. OLG Nürnberg NStZ 1988, 476), die der Senat vorliegend nicht zu entscheiden braucht, besagt nichts für dessen Anwendungsbereich im Rahmen der Strafprozessordnung.