Rechtsprechung
LG Hamburg, 02.12.1988 - (35) Qs 36/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1046
- NStZ 1989, 181
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1986 - II ZR 34/86
Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel
Auszug aus LG Hamburg, 02.12.1988 - Qs 36/88
(Zum Begriff des "Ladengeschäft" stellt eine räumliche und organisatorische Einheit dar, die es dem Betreiber ermöglicht, eine Ware anzubieten. Dazu gehören Personal, Waren und ein für Kunden erreichbarer Geschäftsraum.2. Ist der Geschäftsteil einer Videothek, in dem Videofilm mit pornographischem Inhalt angeboten werden, von dem Geschäftsteil einer "familienfreundlichen" Videothek räumlich durch eine Schleuse getrennt und wird Jugendlichen infolge der Kontrolle des Personals der Zugang zur Videothek mit pornographischem Angebot verwehrt, ist ein Ladengeschäft iS des StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a gegeben (Vergleiche BGH, 1986-12-15, II ZR 34/86, NJW 1987, 1145; Vergleiche LG Verden, 1985-11-14, 11 Qs 106/85, NStZ 1986, 118). - LG Verden, 14.11.1985 - 11 Qs 106/85
Auszug aus LG Hamburg, 02.12.1988 - Qs 36/88
(Zum Begriff des "Ladengeschäft" stellt eine räumliche und organisatorische Einheit dar, die es dem Betreiber ermöglicht, eine Ware anzubieten. Dazu gehören Personal, Waren und ein für Kunden erreichbarer Geschäftsraum.2. Ist der Geschäftsteil einer Videothek, in dem Videofilm mit pornographischem Inhalt angeboten werden, von dem Geschäftsteil einer "familienfreundlichen" Videothek räumlich durch eine Schleuse getrennt und wird Jugendlichen infolge der Kontrolle des Personals der Zugang zur Videothek mit pornographischem Angebot verwehrt, ist ein Ladengeschäft iS des StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a gegeben (Vergleiche BGH, 1986-12-15, II ZR 34/86, NJW 1987, 1145; Vergleiche LG Verden, 1985-11-14, 11 Qs 106/85, NStZ 1986, 118).
- BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB
Ein solches Erfordernis, das insbesondere die ältere Rechtsprechung aufgestellt hatte (vgl. nur LG Hamburg NStZ 1989, 181; LG Stuttgart MDR 1986, 424; LG Verden NStZ 1986, 118), ließe sich nur aus den ursprünglichen - die damaligen Vertriebspraktiken im Blick behaltenden - Vorstellungen des Gesetzgebers und der Ratio des Ausnahmetatbestandes ableiten. - OLG Hamm, 21.05.2003 - 4 Ss 1123/02
Ladengeschäft, Inverkehrbringen
Die Rechtsprechung ist bislang, allerdings ohne nähere Ausführungen, offenbar davon ausgegangen, dass in einem Ladengeschäft Personal vorhanden ist (vgl. BGH NJW 1988, 272; LG Verden, NStZ 1986, 118; LG Hamburg, NStZ 1989, 181; LG Essen, NStZ 1985, 510). - BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
Begriff des Ladengeschäfts
Dies wurde im übrigen in der Rechtsprechung, soweit sie darauf eingegangen ist, ohne nähere Begründung als selbstverständlich bejaht (vgl. etwa LG Verden NStZ 1986, 118 -119; LG Hamburg NStZ 1989, 181; LG Essen NStZ 1985, 510 ), weil seit jeher das Vorhandensein von Personal, sei es zum Verkauf oder zur Überwachung, als typisch für ein Ladengeschäft im Einzelhandel angesehen wurde. - VG Düsseldorf, 22.08.2001 - 19 L 1853/01
Verbot des Angebots von indizierten oder jugendgefährdenden Filmen oder sonstigen …
vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 2. Dezember 1988 - (35) Qs 36/88 - 1300 Js 155/88 - (NJW 1989, 1046); ähnlich auch BGH, a.a.O.;.